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Gewerbe anmelden, damit´s mehr Elterngeld gibt

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 11.11.2015 20:23
    Hallo,

    ich bekomme in zwei Wochen mein Kind 2.
    Mein erstes Kind ist im Januar 2014 geboren.

    Im Januar 2015 endete mein Elterngeld-Bezug.
    Habe bis jetzt nicht gearbeitet, d.h. 8 Monate mit "0"-Gehalt.

    Elterngeldberechnung für Kind 2 nimmt diese 8 x "0"-Monate plus 4 Monate vor der Geburt von Kind 1.

    Stimmt es, dass wenn ich jetzt noch ein Gewebe anmelde,
    sich der Bezugszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr bezieht,
    d.h. ein Jahr ohne Unterbrechung (durch Mutterschutz, Elterngeld).

    Bei mir wäre es dann 2013.
    Hier habe ich zwar kein Gewerbe, jedoch zählen alle Einnahmen,
    auch die aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. 12 volle Gehaltsmonate.

    Somit würde ich um einiges mehr Elterngeld bekommen, da 12 volle Gehaltsmonate zur Berechnung herangezogen werden.

    Stimmt das so?
    Hat das jemand auch so gemacht?
    Antwort
  • Profilfoto  _E_V_A_
    Kommentar vom 12.11.2015 06:51
    Das stimmt grundsätzlich mit der Berechnung bei Gewerbetreibenden, aber nur wenn das Gewerbe da auch schon bestand. Also bei euch dann in 2013. Und da bestand bei dir ja definitiv kein Gewerbe?!
    Außerdem bin ich mir nicht sicher ob das wirklich Sinn macht, sobald man ein Gewerbe anmeldet kommen zusätzlich Kosten auf einen zu.
    Man zahlt z.B.Gewerbegebühren für die Rundfunk Gebühren, auch wenn die 'Betriebsstätte' innerhalb der privaten Wohnung liegt, plus für dein Auto, egal ob das gewerblich genutzt wird.Und ja, das gilt auch für Kleingewerbe, ich habe auch nicht mehr.
    Theoretisch soll man auch aus der Haftpflichtversicherung eine Gewerbehaftpflicht machen...etc,etc...

    Also, ich würde mich auf jeden Fall nochmal informieren, nach meinem Wissen, geht das nicht so wie du dir das vorstellst...

    Alles Gute für euch
    Eva
    Antwort
  • Profilfoto  catic
    Kommentar vom 18.01.2016 21:47
    Wie sollte das klappen ?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 23.01.2016 08:11
    Hm, ich finde es komisch, nur ein Gewerbe anzumelden, um dann möglicher Weise mehr Elterngeld zu bekommen. Das Gewerbeamt kann jederzeit wegen Geringfügiger Einnahmen das Gewerbe schließen.
    Antwort
  • Profilfoto  Mel77
    Kommentar vom 23.01.2016 13:30
    Das Gewerbe alleine reicht nicht aus, denn das Elterngeld wird prozentual aus Deinem bisherigen Verdienst gerechnet! Ergo: Du müsstest Dir in Deinem neuen Gewerbe auch Gehalt bezahlen (das muss nachweisbar geflossen sein!!). Ein Gewerbe mit 0 Einkommen ist leider dasselbe, wie "nicht gearbeitet".

    Ich hatte ein Gewerbe und habe zwischen meinen Kindern aus verschiedenen anderen steuerlichen Gründen mein Gehalt auf 0 gestrichen. Bei Kind 2 habe ich dann leider nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen..

    @Juliane78: ein Gewerbeamt schließt kein Gewerbe wegen geringfügiger Einnahmen! Das was Du meinst, ist die sogenannte Liebhaberei! Prinzipiell kannst Du auch zum Nulltarif ein Gewerbe betreiben, wenns Dir Spaß macht. Nur darfst Du dabei keine Steuervergünstigungen etc in Anspruch nehmen...
    Antwort
  • Profilfoto  Schnitte82
    Kommentar vom 18.02.2016 12:05
    Und? Hast du da was rausbekommen?
    Eine Freundin von mir hat ein ähnliches Problem - und wäre bestimmt nicht böse, wenn das funktionieren würde.
    Antwort
  • Profilfoto  mipor
    Kommentar vom 21.03.2016 13:49
    Klingt sehr sehr fadenscheinig... Glaube nicht, dass sich die Behörden so einfach hinters Licht führen lassen!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.10.2016 11:23
    Der thread ist zwar schon älter und betrifft mich nicht aber das würde mich trotzdem interessieren...Ich habe gedacht wenn man in laufender Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, bekommt man für das zweite Kind genauso viel Elterngeld wie für das erste?!? Ich meine mal gelesen zu haben, dass man dafür die 1. Elternzeit unterbrechen und die 2. anfangen muss und dann würde das Elterngeld nach den 12 Monaten vor dem ersten Kind berechnet?!?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.11.2018 12:50
    Hallo, also ich glaube auch, dass du aus einer bloßen Anmeldung eines Kleingewerbes nicht profitieren wirst. Wie schon hier gesagt wurde, kann das Gewerbe vom Amt auch aufgelöst werden, wenn die Einnahmen zu gering sind. Habe meine Infos hauptsächlich aus dem Internet (https://warmeling.consulting/kleingewerbe-anmelden) wobei es dann dabei häufig eher über Steuerfreibeträge handelt und die Artikel nicht auf so einen speziellen Fall zugeschnitten sind.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.08.2021 10:39
    Es lässt sich sehr viel Geld sparen mit dem Elterngeldtrick. Wir haben einfach 3 Monate vor der Geburt ein Gewerbe anmelden und konnten so mehr Elterngeld als beim ersten Kind erzielen. Echt verrückt, dass das wirklich legal geht.

    Wir haben uns dazu auch das Buch von Elterngeldtrick.de gekauft. https://elterngeldtrick.de/ebook/
    Antwort

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