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Der Umgang mit Burnout

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  • Profilfoto  prinzesschen86
    Eintrag vom 27.07.2016 16:38
    Habe letzte Woche eine Freundin getroffen, die ich lange nicht gesehen hatte. Bei ihr wurde letztes Jahr Burnout diagnostiziert und sie war zwei Monate in stationärer Behandlung. Richtig harter Tobak also.
    Seit Montag vergangener Woche arbeitet sie wieder und wird langsam wieder eingegliedert. Davor hatte sie ein langes Gespräch mit ihren Vorgesetzten und ich war geschockt als sie mir erzählt hat, was die alles wissen wollten. Die haben sie zu ihrer Krankheit ausgefragt. Sie hat es natürlich beantwortet, weil sie Angst um ihre Stelle hat. Das darf doch nicht sein, oder? Eigentlich geht die Vorgesetzten doch nicht an, was man hat bzw. weswegen man krank geschrieben ist.
    Wie seht ihr das? Hier steht interessanterweise, dass bei solchen Gesprächen eigentlich sogar der Betriebsrat anwesend sein sollte: http://www.karrierepropeller.de/rueckkehrgespraech-betriebsrat/ Das hilft ihr jetzt wahrscheinlich auch nicht mehr. Ich finds eine ganz schöne Sauerei.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.11.2016 10:41
    Hallo, das ist jetzt zwar schon wieder etwas her, aber was hat sich bei deiner Freundin denn ergeben? Wie ging es weiter? Und geht es ihr wieder besser?
    Liebe Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.02.2017 11:50
    Meine Kollegin hatte Burnout und als sie zurückkam haben wir Kollegen sie gefragt, wie wir mit ihr umgehen sollen. Denn dafür gibt es keine Gebrauchsanweisung. Kann es nicht sein, dass der/die Vorgesetzte Deine Freundin vor dem gleichen Hintergrund gefragt hat? Weil er/sie vielleicht auch absolut verhindern wollte, dass erneut ein Burnout auftritt? Ich denke, da darf man auch mal positiv darüber denken. Man hat als Arbeitnehmer in so einem Gespräch auch immer die Möglichkeit zu sagen "nein, darüber möchte ich nicht so gerne sprechen!" und als Arbeitgeber möchte man richtig handeln und weiß nicht, wieviel man der Kollegin nach Rückkehr zumuten darf. Sehe das daher nicht so problematisch ...
    Antwort
  • Profilfoto  oldiegold
    Kommentar vom 03.03.2017 23:05
    Ja, denke auch, dass es da ganz stark auf die Umstände selbst ankommt. Also gesetzlich verpflichtet zur Auskunft ist sie wohl nicht, aber ich kann mir auch vorstellen, dass ein Chef dann vielleicht gerne wissen will, was da eigentlich los ist, möglicherweise sogar um das Ganze in Zukunft zu vermeiden?
    Antwort
  • Profilfoto  catic
    Kommentar vom 08.03.2017 19:34
    Man muss sich schonen
    Antwort

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