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Beschäftigungsverbot

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  • Profilfoto  Alina1990
    Eintrag vom 05.09.2016 15:36
    Einen wunderschönen Tag euch allen,
    Ich hab heute meiner Chefin mitgeteilt das ich schwanger bin und da ich in der Reinigung tätig bin werde ich wohl ein beschäftigungsverbot erhalten. Aber von wem bekomme ich das? Von meiner Ärztin oder meinem Arbeitgeber ? Und wie läuft das mit dem Gehalt ab?man liest ja so viel im Internet aber ich werde daraus nicht schlau.

    LG alina
    (9+6)
    Antwort
  • Profilfoto  Katharina-GW
    Kommentar vom 05.09.2016 15:54
    Wie kommst du denn auf das Beschäftigungsverbot? Hat deine Chefin es gesagt? Wenn sie das Thema aufgebracht hat, muss sie sich auch drum kümmern, dass es ausgestellt wird für dich.
    Also an sich regelt das dein Arbeitgeber für dich, du musst dich entspannen und die zeit genießen bis zur Geburt. Dein Gehalt bekommst du ganz normal weiter von deinem Arbeitgeber (der holt sich das zwar von der Krankenkasse zurück, aber das ist nicht deine Sache), dir dürfen keine Nachteile entstehen, d.h. wenn du z.B. Schichtzulagen oder ähnliches bekommst, musst du dafür eine Ausgleichszahlung erhalten!
    Ich bin OP-Schwester und habe auch von Anfang an ein BV bekommen. Mein Arbeitgeber rechnet für Bereitschaftsdienste und Zulagen den Mittelwert aus den drei letzten Monaten vor der Schwangerschaft und packt das immer auf mein Grundgehalt! Zack, fertig!
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 05.09.2016 16:12
    Also angebesprochen hatte es zuerst meine Ärztin,da meine Chefin aber bis gestern im Urlaub war konnte ich noch nicht mit ihr darüber sprechen. Sie würde bestimmt wollen das ich bleibe,aber diese Reiniger sind so ätzend und ich muss mich ja ständig bücken wegen den Toiletten.
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 05.09.2016 16:14
    Sie meinte selber das sie nicht sicher ist ob ich überhaupt weiter arbeiten dürfte,also meine Chefin. Ich hatte das jetzt für mich entschieden das es so besser ist weil ich im Mai bereits eine Fehlgeburt hatte.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.09.2016 16:31
    Hallo.
    Also ich musste meiner Betriebsärztin die Bestätigung der Schwangerschaft vom Frauenarzt vorlegen und dann bekam ich einen Bescheinigung für das BV. Die Bescheinigung war nur für mich. Alles andere regelte die Betriebsärztin.
    Natürlich gab ich mündlichen meinem Chef noch Bescheid.
    Da ich in der Anästhesie arbeite gestartet sich das Gehalt bei mir genauso wie bei Katharina-GW.

    Liebe Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Hutschbub
    Kommentar vom 05.09.2016 16:33
    Hallo Alina, ich bin eine bon den Januar Mamis! ☺ ich bin auch schon seit Beginn der Ss Zuhause im BV. Bei mir hat die Frauenärztin ein Attest ausgestellt und das hab ich meinem Ag geschickt und mitgeteilt. Gehalt läuft ganz normal weiter wie bisher. Brauchst dir darüber also keine Gedanken machen. Und ich muss sagen: auch falls deine Chefin bocken sollte oder dir hinredet: bleib zu Hause und genieße die Ss ohne schlechtes Gewissen. Relaxe und mach was du willst, so eine geschenkte und auch noch bezahlte Zeit bekommst du nie wieder! Dein Krümel und du ihr steht an erster Stelle. Ich finds endsgeil! Alles Gute dir! Lg
    22+5
    Antwort
  • Profilfoto  2moro
    Kommentar vom 05.09.2016 16:41
    Durch die Schwangerschaft dürfen für dich keine Nachteile entstehen. Auch nicht im Fall eines BV. Das heißt, dein Gehalt wird weiterhin in voller Höhe gezahlt, selbst wenn du Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommst, ändert das BV daran meines Wissens nichts.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.09.2016 16:50
    Urlaubsgeld bekomme ich nicht mehr, da ich ja keinen Urlaub im BV nehmen kann. Der wird aufgehoben und an die Elternzeit dann dran gehängt 😆
    Es stimmt allerdings, so eine gut bezahlte freie Zeit wird nicht mehr kommen. Also genießen, so weit es geht 😉
    Antwort
  • Profilfoto  2moro
    Kommentar vom 05.09.2016 16:51
    Ah okay, danke für die Korrektur. Dann war es vermutlich nur das Weihnachtsgeld bzw. dreizehnte Monatsgehalt, sofern man das hat.
    Antwort
  • Profilfoto  Hutschbub
    Kommentar vom 05.09.2016 16:55
    Also ich hab mein Urlaubsgeld bekommen...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.09.2016 17:11
    @hutschbub Wie läuft das dann bei dir? Bekommst du dann in dem Monat Urlaubsgeld, in dem du normalerweise hättest?
    Aber wenn du dann wieder arbeitest, bekommst du ja den Urlaub + Urlaubsgeld. Wäre das dann nicht doppelt gezahlt?
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 05.09.2016 19:27
    Also ich habe meiner Chefin jetzt gesagt das ich ab 1.10.16. zu Hause bleiben will.habe am 26.9.16 den nächsten Termin beim Arzt und werde ihr dann sagen das ich mich für das bv entschieden habe. Das müsste doch eigentlich von der Zeit her reichen um auf Arbeit das einzureichen etc. ? Ich freue mich auch schon auf das bv,denn wenn ich mein Gehalt weiter bekomme sparen wir sogar noch das ich nicht arbeiten gehe. Mein Sohn braucht dann nicht mehr ganztags in die Kita = ca.150€ gespart, keine frühbetreuung mehr = ca. 30€ und nicht mehr für 100€ tanken im Monat :-)
    Antwort
  • Profilfoto  Hutschbub
    Kommentar vom 05.09.2016 20:36
    Ja ich habs in dem Monat ausbezahlt bekommen wie immer also Juni. Wie das genau läuft?? Keine Ahnung! Aber ich habs bekommen 😆
    Antwort
  • Profilfoto  MiriBu79
    Kommentar vom 16.09.2016 18:26
    Ich musste zum Betriebsarzt der stellte mir sofort ein BV aus und ich bekomme mein normales gehalt weiter bis zur Elternzeit.
    Antwort
  • Profilfoto  MiriBu79
    Kommentar vom 16.09.2016 18:29
    Mein RestUrlaub wurde ausbezahlt mit der Begründung da man ja noch nicht weiss wann ich nach der ElternZeit wieder komme...etwas komisch aber in meinem Betrieb wohl so üblich. Aber ich hab urlaubsGeld trotzdem bekommen.
    Antwort
  • Profilfoto  xenaka
    Kommentar vom 20.09.2016 18:05
    Normal stellt der AG oder BA falls vorhanden das BV aus und nicht der FA.
    Ich denke auch nicht, dass man sich “dafür entscheiden“ kann. Der AG ist verpflichtet dir in der SS einen gefahrlosen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn er das auf deiner normalen Stelle nicht gewährleisten kann und dir auch keinen alternativen Posten geben kann (z.B. im Büro) muss er dir ein komplettes oder teilweises (z.B. 2 Bürotage die Woche) BV erteilen.

    Der FA kann dich immer wieder krank schreiben, dann rutschst Du allerdings nach 6 Wochen glaube ich ins Krankengeld.
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 20.09.2016 22:38
    Meine Chefin sagt das macht der Arzt. Ich arbeite in der Reinigung und was anderes kann ich dort auch nicht machen. Ich fühle mich einfach komplett unwohl,von den Reinigern wird mir schlecht und sollte mir dort was passieren (Kreislaufprobleme etc.) würde es nicht mal jemand mitbekommen
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 20.09.2016 22:41
    Mein AG hält ja nicht mal das Mutterschutzgesetz ein. Muss teilweise um 5 Uhr anfangen und abends bis 22 Uhr
    Antwort
  • Profilfoto  xenaka
    Kommentar vom 20.09.2016 23:38
    Die Frage ist halt ob bei dir ein individuelles Beschäftigungsverbot greift, z. B. weil du aufgrund des Verlaufes deiner SS oder einer Vorgeschichte oder z. B. einer Risiko-Schwangerschaft ein hohes Risiko für Fehlgeburten hast, das würde der Arzt ausstellen.

    So wie ich deinen Beitrag verstanden habe, geht es bei dir um die Tätigkeiten (z. B. Umgang mit Reinigern) an deinem Arbeitsplatz, die deiner Schwangerschaft schaden können, d.h. dieses BV muss dir eigentlich der AG aussprechen, nennt sich arbeitsplatzbezogenes, generelles BV. D.h. dass der AG dir keinen gefahrlosen Arbeitsplatz mehr stellen kann.

    Und da ist dann halt die Frage ob er dir zumindest zeitweise gefahrloses Arbeiten ermöglichen kann, z. B. im Bürokram oder so was, dann gehst du ins teilweise BV oder ob er keinen anderen Einsatzort für dich hat, dann muss er dich ins komplette BV schicken.

    Beispiel einer Erzieherin (gerade mit der Nachbarin durch):

    Hätte sie jetzt beispielsweise in der SS Blutungen, die auf das Heben von kleinen Kindern etc. zurückzuführen sind und deswegen ein erhöhtes FG Risiko (vielleicht weil sie auch schon über 40 ist), würde der Arzt sie in ein individuelles BV schicken.

    Ist sie jetzt aber an ihrem Arbeitsplatz gefährdet weil z. B. kein Imunschutz gegen Cythomegalie bestünde und sie aber mit Kindern U6 und besonders U3 hantieren muss und hat der AG keinen anderen Einsatzort für sie, dann geht sie ins BV, dies ist aber ein arbeitsplatzbezogenes, generelles BV und das muss der AG ausstellen.

    LG xenaka
    Antwort
  • Profilfoto  Maus2017
    Kommentar vom 21.09.2016 00:23
    Hallo Alina1990 😀
    Mein Arbeitgeber musste erst einmal ein Gefärdungs Protokoll mit mir ausfüllen. Wenn es deinem Arbeitgeber möglich ist dich an anderer Stelle einzusetzen wo es für dich besser ist zu arbeiten wird er dir warscheinlich erstenmal diese Möglichkeit anbieten.
    Es ist nicht all zu einfach ein BV zu bekommen. Ich habe meines dann von meiner Frauenärztin bekommen da ich in meiner Schwangerschaft Probleme hatte.
    Kannst ja mal berichten wie es weiter bei dir gelaufen ist.

    Lg Maus2017
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 21.09.2016 08:01
    Ja Montag hab ich den Termin bei meiner Ärztin. Ich denke wenn Sie mir etwas anderes anbieten könnte, hätte sie das schon gemacht. Keine Ahnung. Ich bin im Moment einfach nur total fertig. Quäle mich eigentlich nur noch zur Arbeit.
    Antwort
  • Profilfoto  Maus2017
    Kommentar vom 21.09.2016 08:49
    Bei mir hat es eine Weile gedauert bis das BV durch war. Aber wenn du dich nur noch quälst dann würde ich mich an deiner stelle schonmal Krank schreiben lassen.
    Antwort
  • Profilfoto  Franzi0915
    Kommentar vom 21.09.2016 11:50
    Huhu,

    ich bin eine September-Mami 2015 und war seit ende April im BV. Als meine ehemalige Chefin erfahren hat das ich schwanger bin, hat sie mir das Leben zur Hölle gemacht. Wollte das ich die ganzen Stunden von den Arztbesuchen nacharbeite usw. usw. Mich hat das ganze ziemlich fertig gemacht und meine Frauenärztin hat mir dann sofort ein BV gegeben. Dies war ab dem Tag der Ausstellung gültig. Sie hat mir erklärt, das sie der KK eine Beurteilung, also wieso BV usw. schicken muss und ich mein Gehalt weiterbekomme.

    Ich denke das jeder Arzt unterschiedlich schnell im ausstellen von einem BV ist und man an sich die ganze Geschichte (Arbeit, Beschwerden usw.) betrachten muss.

    Habe auch noch nicht gehört das ein AG ein BV ausstellen darf. Er ist ja auch kein Frauenarzt und kann die Sache gar nicht richtig beurteilen wie ein FA.
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 21.09.2016 12:01
    Meine Chefin ist eigentlich sehr tolerant und kann mit ihr gut darüber sprechen. Auf mich konnte sie sich immer verlassen, bin nie krank und war sogar nach meiner fg weiter arbeiten gegangen. Natürlich springt kein Chef vor Freude in die Luft sobald eine Mitarbeiterin schwanger wird und ausfällt. Ich hab einfach höllische Panik das wieder etwas passiert. Die letzte fg hatte ich auch auf der Arbeit. Und seit 2 Tagen habe ich immer ein ziehen im Bauch, will eigentlich nur noch heulen 😭
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.09.2016 13:58
    Hi Mädels, ich hab seid Montag ein individuelles BV , vielleicht kennt sich da einer aus.
    Mein Vertag läuft am 12.11.16 aus.

    Hab mich schön brav schon Anfang August Arbeitslos gemeldet, gestern hab ich das Arbeitsamt über das BV verbot informiert.
    Die meinten dann sie sind nicht mehr zuständig ich solle zum jobcenter, die meinten ich solle bei der KRANKENKASSE anrufen, die meinten aber ich seie nicht krank sondern schwanger, die haben damit nix zu tun.
    Zum Glück hab ich noch ein bisschen Zeit, aber hat einer ähnliche Erfahrungen?
    Lg
    Antwort
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