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Angst vor Kündigung wegen Mutterschutz! Berechtigt?

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  • Profilfoto  Puffinosed
    Eintrag vom 03.11.2016 10:48
    Hallo liebe Mamis.

    ich zermartere mich mal wieder Kopf über Dinge, die eigentlich noch gar nicht relevant sind, aber ich bin nun mal ein Planer und will eben schon alles bedacht haben, wenn ich dann hoffentlich bald schwanger bin.

    Eine sehr gute Freundin von mir hat kürzlich ein Kind bekommen und bei ihr gab es ganz schon Trabbel wegen des Mutterschutzes. Ihr Chef war irgendwie super uneinsichtig und hat ihr sogar mit einer Kündigung gedroht! Letztlich hat sie dann dort aufgehört, weil das nur der tropfen war, der das eh schon volle Fass zum Überlaufen gebracht hat. Nun hat sie einen neuen Job mit einem kinderfreundlichen Chef, was für super für sie freut.

    Allerdings mache ich mir Sorgen, dass es mit meinem Chef auch schwierig werden könnte. Er hat keine Kinder und bisher ist auch noch niemand meiner Kollegen schwanger geworden. Ich mag meine Arbeit und möchte sie ungern aufs Spiel setzen. Kann man den Mutterschutz vielleicht irgendwie verkürzen, sofern das vom Arzt abgesegnet ist?

    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Alina1990
    Kommentar vom 03.11.2016 11:06
    Dich zwingt niemand zu Hause zu bleiben. Wenn du dich gut fühlst kannst du auch arbeiten. Ich weiß aber nicht wie das Versicherungsmäßig läuft
    Antwort
  • Profilfoto  AniBER
    Kommentar vom 03.11.2016 11:08
    Hallo Puffinosed,
    der Mutterschutz an sich regelt ja viele Aspekte rund um den Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes. Das Mutterschutzgesetzt beginnt für den Arbeitgeber mit Bekanntgabe der Schwangerschaft und regelt Arbeitsbedingungen bis dein Kind nicht mehr gestillt wird. Von daher kann der Mutterschutz an sich nicht verkürzt werden. Wahrscheinlich meinst du die 6 Wochen vor der Geburt und 8Wochen danach oder? Die vor der Geburt können freiwillig gekürzt werden die nach der Geburt müssen eingehalten werden. So oder so besteht die gesamte Zeit Kündigungsschutz für eine schwangere Frau. Jedoch solltest du in erster Linie sehen wie es dir persönlich mit der Schwangerschaft geht. Ich habe das große Glück sehr unkomplizierte Schwangerschaften zu haben und mich relativ fit zu fühlen. Andere wissen überhaupt nicht wie sie die ersten Wochen mit der Übelkeit überhaupt überstehen sollen.
    Meiner Meinung nach ist das alles nicht sehr detailliert planbar bzw. solltest du dann auch einen Plan B machen. An sich kann dein Chef das zwar blöd finden, dass du schwanger währest aber kündigen kann er dich nicht!

    Vielleicht gibt dir das Lesen des Mutterschutzgesetztes mehr Sicherheit.

    Hoffe ich konnte dir weiter helfen!

    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Puffinosed
    Kommentar vom 03.11.2016 11:09
    Ich glaube, dass die Versicherung der Knackpunkt ist. Ich möchte ja nicht, dass der Versicherungsschutz erlöscht...
    Antwort
  • Profilfoto  bellylove
    Kommentar vom 03.11.2016 11:11
    Hallo Puffinosed,

    es scheint, wir treffen uns öfter hier im Forum. Wie sollten vllt mal ein Käffchen trinen gehen :D Vielleicht kann ich dir ja dieses Mal helfen. Damit kenne ich mich nämlich ein bisschen aus. Der Mutterschutz ist einigen Arbeitgebern ein Dorn im Auge, auch wenn er sogar gesetzlich geregelt ist.

    Du musst immer bedenken, dass es um deine Gesundheit und die deines Babys geht. Zwar darfst du auf ausdrücklichem Wunsch bis zur Geburt noch weiterarbeiten, aber in der Regel sind 6 Wochen bis zum errechneten Geburtstermin angebracht,um in den Mutterschaftsurlaub zu gehen. Gerade hochschwangere Frauen sollten sich keinem großen Stress aussetzen. Ich weiß ja nicht, was du für einen Beruf ausübst, aber selbst ein Bürojob kann Stress bedeuten.

    Nach der Geburt musst du dann sogar zuhause bleiben. Aber mal im Ernst: Das willst du doch sicher auch, oder? :) Laut dem Mutterschutzgesetz darf dir dein Arbeitgeber bis zu 4 Monate nach der Geburt nicht kündigen. Es gibt wahnsinnig viele komplizierte Ratgeber darüber, ich kann gut verstehen, wenn man da erstmal nicht so durchblickt. Aber schau mal hier: http://www.arbeitsrechte.de/mutterschutz/ Hier ist eigentlich alles, was ud wissen musst, ziemlich verständlich erklärt. Da kannst du ja auch mal auf ein paar anderen Seiten, zum Beispiel zum Mutterschaftsgeld rumstöbern.

    Aber mien Tipp: Rede doch erstmal in Ruhe mit dem Arbeitgeber, wenn du schwanger bist. Vielleicht sieht er das alles gar nicht so schwarz, wie du denkst :)

    LG,
    Anni
    Antwort
  • Profilfoto  Netti_Nalla
    Kommentar vom 03.11.2016 11:17
    Hallo Puffinosed, soweit ich weiß darf er dich wegen dieser Zeit gar nicht beschäftigen. Ich glaube das liegt tatsächlich hauptsächlich am Versicherungsschutz. Würdest du denn so bald nach der Geburt deines Kindes wieder arbeiten wollen? Ich kann jetzt nur für mich sprechen: Auch ich liebe meine Arbeit sehr, aber ich weiß ich werde mein Kind immer vorziehen. Und die wenige Zeit (bei mir werden es genau 12 Monate + 2 Papa-Monate sein) in vollen Zügen genießen. Eine Arbeitskollegin, war nur 4 Monate in Elternzeit und bedauert es zu tiefst.
    Antwort
  • Profilfoto  Puffinosed
    Kommentar vom 03.11.2016 11:24
    @AniBER:

    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Gesetz. Da schaue ich wirklich mal rein. Und natürlich hast du recht, dass ich solche Sachen nicht so frühzeitig schon so konkret planen kann.

    @bellylove:

    Haha, ja, du hast recht! Uns scheint irgendwas zu verbinden! Du hast aber auch immer echt hilfreiche Tipps, so auch diesmal! Ich habe tatsächlich schon ein bisschen im Internet geschaut und habe da nichts Gutes gefunden. Die Seite mascht aber nen guten Eindruck!
    Beruhigend ist schon mal das mit dem Kündigungsschutz! Ich sollte wirklich mal ein paar Gänge runter schlaten und mir nicht immer so viele Sorgen machen! Wenn es soweit ist, werde ich das gespräch zu meinem Chef suchen. Wenn er dann nicht einlenkt, muss ich im Zweifel eben mit den Gesetzesgrundlagen kommen.

    Auf jeden Fall geht es mir jetzt echt besser, dank eurer Tipps!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.11.2016 11:25
    Was alina schrieb stimmt so nicht, die anderen antworten schon: Du darfst-sofern keine medizinischen bedenken bestehen bis zum Tag der Geburt arbeiten-aber glaub mir: das können und wollen die wenigsten! NACH der Geburt MUSST du 8 Wochen Zuhause bleiben-ausser du hast eine Todgeburt, dann darfst du früher wieder arbeiten-aber auch hier glaub mir: das willst du dann bestimmt nicht!

    Du kannst planen soviel du willst aber bevor du dein Kind gesund und munter im arm hält ist das alles graue Theorie-zumal du ja noch nichtmal schwanger bist....

    Drohen kann der Chef mit vielem-machen kann er während der ss, dem Mutterschutz und der Elternteil allerdings gar nichts und das ist auch gut so!
    Antwort
  • Profilfoto  Puffinosed
    Kommentar vom 03.11.2016 11:26
    @ Netti_Nala:

    Die Freundin von mir war 10 Monate zu Hause und sie meinte auch, dass ihr diese Zeit sehr wichtig war. Ich tendiere daher dann auch so so einer Zeitspanne. Natürlich würde mein Kind auch immer an allererster Stelle stehen!
    Antwort

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