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Befristeter Arbeitsvertrag

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 03.08.2017 08:32
    Hallo Ihr Lieben,

    Ich bin zwar noch nicht schwanger aber tzt mache ich mir natürlich schon Gedanken...

    Situation ist die, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe. Allerdings mit Sachgrund, sprich ich habe eig keine Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Könnte ich theoretisch später auch Meine Elternzeit so nehmen, dass ich meine Arbeit nicht verliere? Also wenn mein Mann und ich uns die Elternzeit teilen? Muss der Arbeitgeber da erst zu stimmen?

    Klar würde ich gerne eine längere Elternzeit nehmen, aber habe auch Angst, arbeitslos dazustehen...

    Hat evtl auch schon jmd Erfahrungen mit der Situation?

    Liebe Grüße:)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.08.2017 10:48
    Hi,
    eine Freundin von mir hatte sich die gleiche Frage gestellt nachdem sie einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hatte. Sie war derzeit auch befristet (bis noch zu 1 Jahr).

    Generell muss man mit dem Arbeitgeber über die Elternzeit reden. Es muss besprochen werden, wie lange man in Elternzeit gehen möchte, ob man eventuell nach dem Mutterschutz teilzeit weiter machen möchte, vollzeit oder gar nicht arbeiten möchte.

    Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag steht einem die gesamte Länge der Elternzeit zu. Die Stelle muss man nach Rückkehr wieder bekommen, oder eine gleichstellende Stelle.

    Bei unbefristeten Verträgen ist es leider so, dass der Arbeitgeber dazu nicht verplichtet ist. Solange der Vertrag noch läuft, darf auch Elternzeit genommen werden. Sobald dieser allerdings nicht mehr gültig ist, und auch kein neuer kommt, gibt es kein Anspruch mehr. Der Job ist dann weg.

    In diesem Falle würde ich mich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags arbeitssuchend melden. Damit das finanzielle erst mal einigermaßen gesichert ist. Allerdings nach Ablauf der Elternzeit, muss eine neue Stelle gefunden werden, sollte der alte Arbeitgeber einen nicht wieder anstellen wollen. Ein recht zurück zu gehen gibt es in diesem Fall nicht.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.08.2017 22:19
    Wenn du nicht einen sehr netten Arbeitgeber hast, ist das Ende deines befristeten Arbeisvertrages auch dein letzter Tag in dem Job.
    Egal ob Elternzeit oder nicht.
    Befristet ist befristet.
    Antwort
  • Profilfoto  FabSan
    Kommentar vom 04.08.2017 05:54
    der ag kann deine vertrag verlängern muss aber nicht, läuft er aus bist du raus. aber man kann ja mit ihnen reden und hoffen das sie ihn verlängern.
    so is es glücklicherweiße bei mir.
    ich bleibe 6 monate daheim und dann teilzeit sowie mein mann teilzeit macht so haben wir als familie mehr von einander
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 18.08.2017 13:30
    Hallo!
    Bei einem befristeten Arbeitsvertrag hast du leider schlechte Karten, wenn du schwanger wirst. Dein Chef kann dich quasi immer kündigen, sogar ohne Grund.
    Antwort
  • Profilfoto  FabSan
    Kommentar vom 18.08.2017 13:40
    franzi, so ein schwachsinn.
    auch bei einem befristeten hat sie kündigungsschutz allerdings wenn der vertrag ausläuft muss er diesen nicht verlängern
    Antwort

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