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Beschäftigungsverbot

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 07.08.2017 21:59
    Guten Abend. Ich hoffe das ich in dem Forum richtig bin.

    Meine Name ist Rene und bin 24 Jahre alt. Ich schreibe hier im Namen meiner Freundin, da die leider alle Hoffnungen aufgibt. Hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Meine Frau 21 Jahre und in der 23SSW und arbeitet als PTA in einer Apotheke. Da sie durch die Giftigen Stoffe im Labor nun an die Theke befördert wurde hat Sie durch Ihre Schwangerschaft erhebliche Rückenschmerzen bekommen, sodass Sie bei kleinster Anstrengung sämtlicher Tätigkeiten ihre Aufgabe abbrechen muss. Sie hat schon von der Krankenkasse und vom Chef ein Sitzkissen bekommen was Rückenschmerzen wohl vorbeugen sollte, leider ohne Erfolg. Da das Arbeiten leider nicht möglich ist hat sie von Ihrer Frauenärztin einen Krankenschein bekommen. Wir haben leider zu spät uns informiert und sind gemeinsam paar Wochen später nochmals bei Ihrer Frauenärztin aufgetaucht und haben nach einem Beschaftigungsverbot nachgefragt, da Sie nun schon in der 7 Woche des Krankenscheins ist und das Krankengeld leider später nicht ausreichen wird. Die Frauenärztin (Obwohl ein Attest vom Hausarzt vorliegt, das meine Frau nicht arbeiten kann durch Ihre Schmerzen) lehnte Sie dies aber ab mit der Begründung "Es gehe dem Kind ja gut bzw es wäre nicht gefährdet, sowie die Mutter" Selbst der Orthopäde und Hausarzt lehnte ein BV ab, da Sie wohl nicht die Befugnis haben sowas auszustellen. Wieso wird dies im Internet dann so geschildert, dass jeder niedergelassene Arzt einen BV ausstellen kann. Meine Frau weint weil niemand "hilft" und möchte sich wieder an die Arbeit stürzen. Ich bin da weniger von begeistert da wir im Januar unser 1 Kind verloren hatten & Ich mir jetzt dadurch umso mehr sorgen machen. Ich werde nämlich nicht aufhören mein bestes zu geben, damit es meiner Familie gut geht.... Ich hoffe jemand von euch/Ihnen hatte schonmal das selbe Problem und kann mir helfen..

    MfG
    Antwort
  • Profilfoto  emi89
    Kommentar vom 07.08.2017 22:14
    Hallo,
    Habt ihr eine Hebamme? Vllt die mal fragen.
    Hab selbst bisher kein Beschäftigungsverbot.. im Internet steht echt überall was anderes wer es ausstellen darf. Würde notfalls noch mal paar Ärzte in der nähe durchtelefonieren und das Problem schildern. Im Normalfall werden rückenschmerzen und so ja nicht während der Schwangerschaft besser.
    Ich persönlich denke, dass jeder Arzt das bv erteilen könnte.. Kp warum sich da manche quer stellen.
    Ist euer Frauenarzt Vllt bald im Urlaub? Dann erst mal zur Vertretung gehen.
    Viel Erfolg
    Antwort
  • Profilfoto  Curley2003
    Kommentar vom 07.08.2017 22:19
    Hallo,
    wenn deine Frau als PTA arbeitet, müsste sie ja eigentlich regelmäßig zum AMT. Dort könnte sie sich ja melden und da mal nachfragen. Bei uns im Krankenhaus ging das bis vor einem Jahr ebenfalls so und seit letztem Jahr können wir wenn wir möchten direkt ins BV gehen ohne irgendein Attest.
    Antwort
  • Profilfoto  Curley2003
    Kommentar vom 07.08.2017 22:20
    Meinte nicht AMT, sonder AMZ.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 07.08.2017 22:21
    Hallo Emi

    Danke für die schnelle Antwort die Hebamme weiß selber nicht wieso unserer Frauenärztin kein BV ausspricht, wobei es wie Sie sagten in der Schwangerschaft nicht besser wird. Leider war die Frauenartzin schon im Urlaub gewesen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 07.08.2017 22:23
    Hallo Curley

    Sie arbeitet erst seit April diesen Jahres als PTA aber werde Sie mal mit dem AMZ drauf ansprechen. Kann ich fragen was das genau ist? Falls ich mich dort erkunden muss?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 07.08.2017 22:28
    Ich sag es mal ganz deutlich: die Grundvoraussetzung für ein bv ist, dass KEINE Erkrankung vorliegt was aber bei deiner Freundin NICHT der Fall ist und deswegen haben die Ärzte euch genau die richtige Auskunft gegeben...sie DÜRFEN kein bv aussprechen da deine Freundin ja arbeitsunfähig erkrankt ist und da kommt nur eine krankmeldung in frage. Ob das für euch finanzielle Einbußen bedeutet oder nicht steht auf einem anderen Blatt aber da die Krankheit Schwangerschaftsbedingt ist, könnt ihr die Monate mit Krankengeld wenigstens für die elterngeldberechnung ausklammern lassen...also die Infos zum bv sind schon sehr eindeutig allerdings muss man sich damit schon objektiv auseinandersetzen und das fällt halt vielen schwer...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 07.08.2017 23:32
    Wenn man sich überall schlau macht in sämtlichen Seiten steht dort aber beschrieben das starke Rückenschmerzen auch zum BV führen können. Wie gesagt unsere Hausärztin würde es machen, aber anscheinend hat sie keine Befugnis dazu
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 07.08.2017 23:56
    Versteh mich nicht falsch, ein bv kann durchaus sinnvoll und nötig sein (ich musste selbst eines in Anspruch nehmen) aber Fakt ist halt, dass deine Freundin krank ist und so wie sich das hier liest, kommt ihr Arbeitgeber ihr ja schon etwas entgegen (sitzkissen?)...wenn sie mit ihren 21 Jahren so starke rückenschmerzen hat dass sie weder stehen noch sitzen noch gehen kann ist das wohl eher nicht schwangerschaftsbedingt sein sondern tatsächlich eine rückenerkrankung und genau da liegt der Unterschied...DAS können aber nur die Ärzte beurteilen und da sie es scheinbar so sehen wie von mir erklärt, dürfen sie eben kein bv aussprechen.
    Ich weiß das ist nicht deine erhoffte Antwort aber so ist es nunmal!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.08.2017 06:25
    Guten Morgen!
    Ich kann mich Stoffelinee nur anschließen, deine Freundin/Frau muss erst gesund geschrieben werden.
    Aber ich habe noch 2 Tipps, bei mir, meinem Arzt und meinem Arbeitgeber hat sich die Krankenkasse gemeldet, als ich ins Krankengeld gerutscht bin, weil denen ja dran gelegen ist dass man ein BV bekommt damit sie nicht zahlen müssen. Ruft da mal an!

    Außerdem kann auch der Arbeitgeber das BV aussprechen, habt ihr einen guten Draht? Setzt euch zu dritt zusammen, es sind eh nur noch 10 Wochen, nehmt eine Bescheinigung vom Hausarzt mit, in der die Empfehlung mit dem BV steht. Dem Arbeitgeber entsteht kein finanzieller Nachteil, er muss zwar weiter zahlen, bekommt aber alles über die Umlage zurück. Außerdem ist es dann besser für ihn planbar, weil er sicher weiß, dass sie nicht zurück kommt bis zum Mutterschutz und ab Mutterschutz muss er sich sowieso was anderes überlegen wie er die Stelle besetzt. Ein Grund könnte sein dass er nicht alle Auflagen aus dem MuschuG erfüllen kann.
    Danach müsste deine Frau sich gesund schreiben lassen und der AG kann das BV aussprechen!

    Gutes Gelingen und eine schöne Restschwangerschaft!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.08.2017 22:04
    @ schnubbi das bv darf (wenn es berechtigt ist!!!!) sehr wohl auch der Hausarzt ausstellen ABER wenn es nicht berechtigt ist (und das scheint mir bei dir der Fall zu sein) kann der Arbeitgeber vom ausstellenden Arzt Schadenersatz fordern und du scheinst einen klugen Hausarzt zu haben der das weiß und es deshalb nicht ausgestellt hat!
    Sorry aber sowas finde ich einfach nicht okay denn dadurch haben es tatsächlich bedürftige um so schwerer ein bv zu bekommen-egal wie sehr SIE "auf die Tränendrüse drücken" :-(((( du hast dir dein bv wie es scheint aus Bequemlichkeit ergaunert indem du gelogen hast und findest das auch noch gut-da fehlen mir fast die Worte! Das ist nicht sozial und das Gegenteil von sozial ist asozial...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.08.2017 22:17
    Also ganz ehrlich: du schreibst von "auf die Tränendrüse drücken", "nicht nur das sitzen vorgeschoben" und "Schwangerschaft intensiver genießen"; wer soll dir da glauben, dass du tatsächlich ein bv nötig hattest?!? Ich nicht...Der fahrtweg ist KEIN Grund und Leistungsdruck wohl auch nicht und dein Hausarzt sieht scheinbar auch keine Notwendigkeit denn er DARF sehr wohl bv's ausstellen-wenn sie denn berechtigt sind....dass er das nicht gemacht hat bestätigt mich nur in meiner Meinung.

    Ist mir im Endeffekt auch völlig egal ob du eines bekommen hast aber Fakt ist: niedergelassene Ärzte dürfen es ausstellen und das wollte ich richtig stellen! Den Rest musst du mit deinem eigenen gewissen ausmachen!
    Antwort

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