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Mieterhöhung

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 17.04.2018 13:37
    Hallo liebe Mamis,

    neues Jahr neue Probleme !

    ich wohne seit einem Jahr in neuer Wohnung mit meiner Tochter. Und jetzt habe ich schon eine Mieterhöhung, da es höhere Betriebskosten gab.

    Ich frag mich warum ich nach einem Jahr eine höhere Miete bezahlen muss.. Hat jemand ahnung, warum?

    ich freue mich auf die Antwort!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 17.04.2018 13:56
    Hallo Zarina,

    Du kannst dich erstmal bei deinem Vermieter mal informieren, was er genauer unter "Betriebskosten" verstehen. Bei mir sind unter Betriebskosten: Heizkosten, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung usw..

    Was sind Betriebskosten? Die Betriebskosten sind unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt. Neben „zweiter Miete“ findet sich auch häufig der Begriff „Nebenkosten“.- Quelle: https://www.mietrecht.com/betriebskosten/

    Du kannst auf von der Seite erstmal belesen, was sind überhaupt Betriebskosten und weitere wichtigen Informationen für Mietrecht.

    MfG

    Antwort
  • Profilfoto  Susanna45
    Kommentar vom 03.05.2018 10:29
    Hallo ZarinaKlein,

    ich denke das aller Erste was du tun kannst ist wirklich deinen Vermieter fragen wie diese Mieterhöhung zustande kommt.

    Wenn du dir danach immer noch unsicher bist ob die Erhöhung berechtigt war, kannst du in dem "Mietspiegel" aus deiner Umgebung ausrechnen wie viel deine Wohnung maximal kosten darf.
    Der Mietspiegel berücksichtigt verschiedene Merkmale wie Größe, Alter, Lage usw.

    Ich hoffe ich konnte dir mit meinen Vorschlägen weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Frexy
    Kommentar vom 03.05.2018 10:38
    Eine Mieterhöhung der Kaltmiete ist frühestens 15 Monate nach Einzug möglich.

    Sollte er mit Betriebskosten den Zuschlag zur Warmmiete, also die Nebenkosten Meinen soll er dir das erklären. Er darf deine Heizkosten oä auf dich umlegen, muss dir aber zuvielgezahltes aus zurückzahlen. Sollte er zB einfach ohne erkennbaren Grund einen tuereren Hausmeisterservice engagiert haben oÄ bezweifel ich ganz stark, dass er das auf seine Mieter umlegen darf.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.05.2018 17:49
    Hallo alle, vielen Dank für eure Antwort. Ich werde aufjedenfall mit meinem Vermieter besprechen :-)
    Antwort

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