Hallo liebe Mamis,
Ich habe mal eine Frage.
Ich bin gelernte Friseurin und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Derzeit befinde ich mich bis zum 16.09.2019 in Elternzeit.
Nun habe ich mich entschlossen, mich beruflich umzuorientieren und möchte zur Bundeswehr gehen.
Ich würde die Elternzeit gern vorzeitig beenden und beispielsweise zum 01.07.2019 mit meiner Grundausbildung beginnen.
Wie habe ich vor zu gehen ? Darf ich einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung einreichen, obwohl ich noch in Elternzeit bin ? Endet meine Elternzeit sobald mein Arbeitsverhältnis gekündigt ist ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Sophie97
My Babyclub.de
Neuer Arbeitgeber in Elternzeit
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Eintrag vom 06.02.2019 18:02Antwort
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Kommentar vom 10.03.2019 20:24Achte darauf, dass dir der Anspruch auf Elterngeld nicht wegfällt, wenn du vorher kündigst. Ich habe da keine Ahnung von, aber könnte es mir problematisch vorstellen, da ja durch das Elterngeld dein Verdienstausfall abgefangen werden soll, aber eben nur, wenn du einen Job hast denke ich mal. Also informiere dich mal.Antwort
Alles Gute 👋