Hey!
Ich musste letzten Monat ein paar größere Einkäufe machen, da wir für unsere Kinder neue Möbel gekauft haben. Da habe ich u.a. ein paar mal auch mit der Bankomatkarte bezahlt. Das Konto war zu 100 % gedeckt, aber nun soll ich Überziehungsgebühren zahlen. Ist das denn gerechtfertigt? Ich weiß doch, dass das Konto gedeckt war. Das kann doch nur ein Fehler sein, oder?
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Überziehungsgebühr gerechtfertigt?
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Eintrag vom 12.03.2019 14:40Antwort
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Kommentar vom 12.03.2019 16:21Tja, dann würde ich mal sagen: Blöd gelaufen! Da hättest du einfach richtig auf deinem Kontoauszug nachsehen müssen. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Auftrag schon auf dem Konto erfasst, aber NICHT gebucht ist. Das ist abhängig vom Valutadatum: https://www.gevestor.de/details/was-valuta-bei-einer-rechnung-bedeutet-675050.htmlAntwort
Jetzt hast den Salat und musst es bezahlen. Außer die Leute bei der Bank lasse mit sich reden, was ich aber nicht vermute. Nächstes mal dann einfach besser nachsehen!