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Folgen von fehlenden Unterlagen bei einer Vergabe?

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 28.12.2020 09:01
    Hey Leute!

    Ich bin seit ein paar Wochen wieder im Berufsleben und habe zurzeit noch als Einarbeitung quasi einen Assistenzjob, bei dem ich das Projektmanagement unterstütze, da dort gerade am meisten Hilfe benötigt wird.
    Einige Projekte stehen nämlich an, da sich das Unternehmen für ein paar öffentliche Vergaben beworben hat, von denen wir ausgehen, dass wir sie bekommen.
    Ich bin ein paar Unterlagen durchgegangen, weil mich die Projekte interessiert haben, immerhin musste ich die Unterlagen auch einordnen. Da habe ich gesehen, dass evt. Unterlagen fehlen könnten. Soweit ich nämlich weiß, muss man auch Umsatzerklärungen abgeben bspw. und die habe ich nicht gesehen. Immerhin habe ich früher hin und wieder mal Unterlagen für solche Vergaben vorbereitet.

    Kann das Fehlen von Unterlagen Konsequenzen haben?
    Antwort
  • Profilfoto  Merida
    Kommentar vom 28.12.2020 10:34
    Oh, wenn du dich natürlich da schon ein wenig auskennst, dann erkennst du ja, ob und was fehlt. Hmm, toll ist das als Vergabe-Bewerber natürlich nicht, aber das kann ja jedem mal passieren.
    Wenn ich da richtig informiert bin, dann kann man die fehlenden Unterlagen in Ausnahmefällen nachreichen, aber das geht, glaube ich, nicht immer. Hängt vielleicht auch davon ab, welche Unterlagen fehlen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.12.2020 11:37
    Ja eben, und ich kenne das halt auch nicht, dass Vergabe-Unterlagen fehlen. Als ich damals arbeitete und die meine alte Vorgesetzte noch gearbeitet hatte, wäre sowas nicht vorgekommen, da mehrfach alles geprüft wird. Wir hatten damals sogar eine Checkliste, um alle Punkte (Unterlagen) abzuhaken.

    Ich habe mir auch die Vergabe, also das Angebot dieser, bei der vermutlich etwas fehlen könnte, noch einmal angesehen und da hat der Auftraggeber nicht notiert, dass eine Nachreichung von fehlerhaften oder fehlenden Unterlagen ausgeschlossen ist. Das kann der Auftraggeber nämlich schon machen, oder? Da habe ich jetzt halt ein wenig Hoffnung. Oder was meinst du? Werden wir ausgeschlossen?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.12.2020 12:41
    Hm, und hast du das schon den andere gemeldet die Vermutung? Oder wartest du noch etwas ab, bis man was Neues von der Vergabe erfährt?

    Ja, ich habe mich jetzt ein wenig informiert, um dir keine falschen Angaben zu machen. Die jeweiligen Informationen findet man nämlich in der Vergabeverordnung (VgV). Und zwar ist es so, dass der Auftraggeber eine Nachreichung oder Verbesserung der fehlerhaften Unterlagen ausschließen kann. Da gibt es aber auch eine Ausnahme: Bei Bauleistungen, muss der Auftraggeber eine Nachreichung einfordern. Weiters sollte man auch beachten, dass nur Unterlagen verbessert oder nachgereicht werden können, die den Wert nicht beeinflussen, d.h. quasi euch nicht noch besser im Nachhinein darstellen.
    Im Regelfall wird eine Frist gesetzt und wenn der Bewerber innerhalb dieser Frist der Verbesserung oder Nachreichung nicht nachkommt, dann kann der Bewerber völlig ausgeschlossen werden.
    Die Infos habe ich von dieser Seite: https://www.ibau.de/akademie/glossar/fehlende-unterlagen/
    Kannst dich ja selbst mal hineinlesen.

    Hoffe, dass das bei euch nicht der Fall sein wird.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.12.2020 14:50
    Nein, gemeldet habe ich das bisher nicht, weil ich halt jetzt auch nicht gleich einen schlechten Eindruck machen will, falls es doch keine Konsequenzen geben wird. Ich bin ja jetzt auch nach der Karenz erst wieder eingestiegen.

    Ich danke euch allen für eure hilfreichen Antworten! Jetzt habe ich auch immerhin Anhaltspunkte, an denen ich mich dann im Notfall orientieren kann. Hoffe nur, dass es nicht soweit kommt.
    Antwort

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