Was passiert mit Urlaubstagen bei Krankschreibung?
Frage vom 05.02.2001
Mutterschutzrecht: ich bin bis zum Mutterschutz krankgeschrieben, d.h. ich bekomme Krankengeld. Wie ist das eigentlich mit den Urlaubstagen (bekomme 24/Jahr)? Stehen mir die jetzt nicht mehr zu, oder muß meine Chefin sie mir noch geben? Vor allem würde ich dann auch mehr Geld bekommen. Vom letzten Jahr habe ich auch noch 4 Tage übrig.Bis wann werden die Tage anteilig ausgerechnet- bis Anfang Mutterschutz oder bis zum Ende? Ich habe schon ein wenig Angst, das sie sagt, ich bin doch krankgeschrieben, also verfallen diese. Gibt es da nicht ein Gesetz?
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Antwort vom 07.02.2001
Der Urlaub steht Ihnen ,auch bei Krankheit, zu.Besprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, ob sie sich den Urlaub ausbezahlen lassen oder ob sie ihn vor-bzw nach der Mutterschutzfritz oder sogar nach der Erziehungszeit nehmen. Das Gesetz heißt Mutterschutzgesetz (MuschG), erhältlich unter Babyclub-Link:Bundesminist. füre Fam., siehe unter familie oder siehe unter Erziehungszeit. Wietere Infos auch unter www.hebammen.de, siehe Verbände.- Zurück
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