Auch zufüttern nach Bedarf?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
meine tochter ist nun 5 monate alt und ich möchte in 1-2 monaten mit dem zufüttern beginnen. bisher hat sich kein fester essensrhythmus eingestellt und ich habe nach bedarf gestillt. sie isst 4-5 mal am tag. ihre abendmahlzeit nimmt sie manchmal um 17 uhr, andermal erst um 23 uhr. ebenso kann die mittagsmahlzeit zwischen 11 und 15 uhr liegen.
deshalb nun meine frage: gilt auch "zufüttern nach bedarf"? wenn ich beispielsweise die mittagsmahlzeit ersetzen möchte, soll ich sie ihr dann geben, wenn sie danach verlangt oder soll ich sie ihr um eine feste uhrzeit anbieten, z.b. gegen 13 uhr? kann ich so dazu beitragen, ihr zu einem geregelterem rhythmus zu verhelfen? dann könnte es natürlich sein, dass um 11 uhr gestillt wurde und ich ihr um 13 uhr schon wieder etwas zu essen anbiete. oder stellt sich auch ihne meine "hilfe" ein rhythmus ein?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus.
lea
Frage vom 19.12.2004
Ob sich durch ein festes Mittagessen die anderen Stillmahlzeiten festlegen, wage ich zu bezweifeln,aber manchmal verändert ein Mittagessen doch mehr...
Antwort vom 19.12.2004