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Themenbereich: Recht & Rat

Anwendung des Mutterschutzgesetzes bei geschäftl. Übernachtungen

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Guten Tag!

Da ich im Außendienst als Bezirksleiterin tätig bin, verbringe ich viele Stunden im Auto und bei Kundenbesuchen. Fahrtstrecken von ca. 300 km pro Tag sind keine Seltenheit. Dies stellt sich für mich nicht als Problem dar.
Ich bin die Strecken gewohnt und fühle mich momentan (11SSW) ganz wohl.

Da mein zu bereisendes Gebiet relativ groß ist, muss ich alle 14 Tage eine geschäftliche Übernachtung in einem Hotel machen, weil die Fahrtstrecke dann doch zu groß sein würde.
Für diesen Übernachtungstag erhalte ich Spesen und in meiner Abrechnung erscheinen auch die freien Stunden, die ich am Abend im Hotel verbringe als Arbeitszeit. Fahrtzeit ist ebenfalls Arbeitszeit.

Nun meine Frage: Muss ich während der Schwangerschaft solche geschäftlichen Übernachtungen durchführen oder habe ich laut Mutterschutzgesetz anrecht darauf nur Tagstouren OHNE Übernachtungen zu fahren?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Frage vom 10.06.2009

Hallo,
ich denke, dass das in Ihrem Fall Auslegungssache ist. Es gilt im Mutterschutzgesetz, dass Sie zwischen 20.00 und 6.00 nicht arbeiten dürfen. Sie dürfen auch keine Mehrarbeit leisten, d.h. nicht mehr als 8 1/2h tgl. Wie das nun formal juristisch ist, dass die freie Zeit im Falle der Übernachtung als Arbeitszeit ausgewiesen ist, müsste ein Fachmann entscheiden. Entscheidend finde ich, wollen Sie gerne so weiterarbeiten oder nicht. Wenn Sie es nicht wollen, kann man Ihre Tätigkeit möglicherweise so auslegen, dass Sie mit den Mutterschutzrichtlinien nicht zu vereinbaren ist, dass bedeutet aber gegebenenfalls, dass Sie den Arbeitsplatz wechseln müssen.. wenn das nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen Sie nicht beschäftigt werden.
Besteht denn die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die Touren so gelegt werden, dass Sie zuhause schlafen können? Die persönliche Absprache würde ich allem Weiteren voraussschalten und wenn Sie da keine Unterstützung erhalten, können Sie sich vom Arzt attesttieren lassen , dass dieser Teil Ihrer Tätigkeit mit einer Gefährdung der Schwangerschaft einhergeht und Sie davon freigestellt werden müssen. Nähere oder weiter Informationen können Sie auch im Netz beim Ministerium für Familien, Senioren... erhalten unter www.bmfsfj.de.LG Judith

Antwort vom 11.06.2009


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