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Mutterschaftsgeld+elterngeld

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 12.11.2018 07:41
    Hallo :)

    ich hoffe hier kennt sich jemand zu diesem Thema aus! :)
    Also ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 31.01.2019 geht. Mein ET ist der 01.02.2019.
    Meine Frage ist nun, also ich weiß das ich während des Mutterschutzes dieses Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme, und der Rest wird vom Arbeitgeber aufgestockt. Da nach der Geburt mein Vertrag schon ausgelaufen ist bekomme ich soweit ich das verstanden habe das Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt weiter. Im Internet steht man darf Elterngeld und dieses Mutterschaftsgeld nicht gleichzeitig bekommen. Heißt das ich bekomme nur 13Euro am Tag für diese 8 Wochen, das wäre viel zu wenig um zu überleben.

    Vielen Dank!! :)

    Jessica
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 08:06
    Ich würde vermuten, dass durch das Elterngeld die Krankenkassenleistung aufgestockt wird. An deiner Stelle würde ich bei der zuständigen Elterngeldstelle nachfragen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 09:34
    Die Elterngeldstelle hat mir gesagt, ich solle mich in diesem Fall an die Krankenkasse wenden. Ich habe dort leider noch niemanden erreicht. Im internet steht man bekommt Krankengeld, aber ich weiß leider nicht ob das korrekt ist. Eine andere Frage muss ich mich in diesem Fall arbeitlos melden ?

    Antwort
  • Profilfoto  Kaffeemops83
    Kommentar vom 12.11.2018 09:52
    Ich weiß nicht, wie es in deinem speziellen Fall ist, denn du bist ja im Mutterschutz, zu dem Zeitpunkt, an dem dein Vertrag ausläuft. Aber im Normalfall hättest du dich bis zum 30.10.18 arbeitssuchend melden müssen, also 3 Monate vorher. Du hättest ja nach der Geburt Anspruch auf ALG I.
    Elterngeld müssten dir die 300€ Mindestsatz zustehen, aber ob das mit dem ALG I verrechnet wird, kann dir nur die zuständige Agentur für Arbeit sagen. An die würde ich mich auch zügig wenden. Bei welcher KK bist du denn? Bei der TK kann man zB beim zentralen Servicetelefon anrufen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 11:05
    Hallo schokoladenwolke,
    wenn du die infos irgendwann hast kannst du hier bitte noch mal bescheid sagen?
    Bin nämlich in einer ähnlichen Situation und meine Informationen bisher sind dass es noch schlimmer ist als du schreibst. Nämlich dass man gar kein mutterschaftsgeld bekommt ab dem Moment in dem der Vertrag ausläuft, da mitterschaftsgeld ja eine lohnersatzzahlung ist und man dann keinen Lohn mehr hat den die KK ersetzten muss :( ist bei mir aber vllt auch anders weil ich Studentin bin und nebenher arbeite
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 11:38
    Hallo nochmal

    Also sich in diesem Fall arbeitslos zu melden ist total falsch, weil ich ja nach der Geburt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
    Das Problem ist, das Elterngeld bekomme ich erst nach dem Mutterschutz und der beträgt ja bekanntlich 8 Wochen nach der Geburt. Das heißt ich würde in diesem 8 Wochen nur 13euro am Tag von der Krankenkasse bekommen was lächerlich ist, das macht in Monat nur 400 Euro. Arbeitslosengeld bekomme ich in diesen 8 Wochen auch nicht. Ich weiß leider nicht was man bis man das Elterngeld bekommt noch beantragen kann an Hilfen. Ich hoffe hier weiß einer mehr als ich :)

    Jessi
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 12:08
    Elterngeld gibt es aber ab der Geburt - in der Regel bekommt man aber Mutterschaftsgeld oder weiterlaufende Dienstbezüge im Mutterschutz, sodass das Elterngeld erst danach gezahlt wird und die vorherigen Zahlungen angerechnet werden. Lest mal im entsprechenden Gesetz nach.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.11.2018 12:40
    Dies war leider nicht meine Frage... also könnte ich direkt nach der Geburt Elterngeld bekommen und dass Mutterschaftsgeld fällt weg? Bekomme ich Mutterschaftsgeld nur wenn ich in meinen nicht abgelaufenen Arbeitsvertrag stehe?
    Antwort
  • Profilfoto  Erbse_243
    Kommentar vom 13.11.2018 17:39
    Ich habe einen sehr ähnlichen Fall wie du, Schokoladenwolke...

    Nach der Geburt erhälst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeld. Das wird dann quasi mit dem “Elterngeld“ verrechnet. (Hier bin ich zu 100% sicher).
    Heißt, wenn das Krankengeld mehr als das Elterngeld entspricht, erhältst du die Zahlungen weiterhin von der Krankenkasse. Wenn das Elterngeld mehr entspricht, erhälst du die Zahlungen von der Familienkasse (hier bin ich nicht ganz sicher, ob das eine oder andere nur gezahlt wird. Soweit ich verstanden habe, wird bei der Prüfung der Krankenkasse aber angegeben, ob diese weiterhin zahlt oder ob Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragt werden muss. Wir müssten nämlich etwa acht Wochen vor Entbindung eine Bestätigung vom FA für die KK erhalten und damit auch den.Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der KK).

    LG Erbse
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 13.11.2018 18:34
    Also wie ich das Gesetz verstehe: das Elterngeld wird ab Monat 1 beantragt, das Mutterschaftsgeld müsste wie ein Einkommen gerechnet werden und vom Elterngeld abgezogen werden. Im Normalfall mit Arbeitgeber wäre das Mutterschaftgeld höher als das Elterngeld und deshalb bekommt man keines. Entspricht dein Mutterschaftsgeld weniger als etwa 69% ( Zahl weiß ich nicht mehr genau)deines Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate, stünde dir also noch Elterngeld zu. Andere Möglichkeit ist, die Krankenkasse zahlt dir kein Mutterschaftsgeld und du erhältst einfach Elterngeld. Das ist dann eine Sache der Zuständigkeit von Elterngeldstelle und Krankenkasse. Wer da den Vorrang hat weiß ich nicht.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.11.2018 08:45
    Hallo,

    ich danke euch für die Infos!

    @Erbse_243 Ich hatte bei der Krankenkasse vor 2 Tagen angerufen, die meinten zu mir, die zahlen mir nur die 13 Euro am Tag, aber ich denke ich rufe da heute nochmal an. Muss ich dann Krankengeld beantragen oder weiß die Krankenkasse das automatisch, das mein Arbeitgeber nach der Geburt nichts mehr zahlt, da ja der Vertrag ausgelaufen ist. Kennst du dich da aus ?

    Liebe Grüße Jessica
    Antwort
  • Profilfoto  Erbse_243
    Kommentar vom 14.11.2018 11:03
    Man gibt bei der Beantragung des Mutterschaftsgeldes an, dass man nur einen befristeten Arbeitsvertrag vorliegen hat. Dadurch müsste es quasi automatisch in Höhe des Krankengeldes ausgezahlt werden. Ob ein zusätzlicher Antrag notwendig ist, weiß ich leider auch nicht.

    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.11.2018 11:15
    Super!!

    habe eben noch mal die Krankenkasse angerufen, und die haben das was du gesagt hast bestätigt! :)
    Die eine Mitarbeiterin, die ich vor 2 Tagen kontaktiert hatte hat mir da falsche Auskunft gegeben.
    Man muss keinen extra Antrag dafür stellen. Man bekommt dann die 8 Wochen nach der Geburt Krankengeld :)

    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.11.2018 13:46
    Leider wird dem Elterngeld das Mutterschaftsgeld angerechnet. Wir hatten die Überraschung, dass ich bei Elterngeld Basis Anspruch auf 12 Monate hatte&nur 10 Geld bekommen habe. Dort angerufen hat es geheißen Pech u.zw. haben sie mir das Wort wörtlich gesagt. Wäre ich Harz4 vor ET gewesen hätte ich sogar Anspruch auf ein Mindestdatz gehabt,der knapp über 100€ mehr war als ich bekommen habe weil ich Vollzeit zu wenig verdient habe. Von Elterngeldstelle kann man leider keine Hilfe erwarten. Sie schicken nur weiter für Wohngeld&Sozialhilfe(auch wenn man wg Eigentum kein Anspruch auf sowas hat...). Am besten im Rathaus nachfragen was die Stadt(in unserem Fall Gemeinde) anbieten kann.Meistens bekommt man da im Einzelfall die passende Hilfe.Viel Glück&Daumen drücken von mir
    Antwort

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