Elterngeld
Wissenswertes zum Elterngeld

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Das heißt, wenn ein Elternteil alleine Elterngeld beantragt, kann dies für bis zu zwölf Monate bezogen werden. Falls beide Elternteile wegen der Betreuung eines Kindes gleichzeitig nicht erwerbstätig sind und somit für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt, kann das Elterngeld für bis zu 14 Monate bezogen werden. Diese Zeit kann beliebig unter den Eltern aufgeteilt werden – die 14 Monate können sogar zur gleichen Zeit genommen werden, wobei sich jedoch der Bezugszeitraum auf 7 Monate verkürzt.
Bezugsberechtigte können bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes Elterngeld beantragen. Dies sollte vor Ablauf der Mutterschutzfrist gemacht werden, die normalerweise acht Wochen nach der Geburt und bei Frühchen oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Entbindung endet.
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