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Elterngeld

Wissenswertes zum Elterngeld

Video-Quelle: BFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Seit Januar 2007 zahlt der Staat Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes vorübergehend nicht erwerbstätig oder nicht voll erwerbstätig sind, Elterngeld. Diese Zahlung ersetzt das vor 2007 ausgezahlte Erziehungsgeld.

Das heißt, wenn ein Elternteil alleine Elterngeld beantragt, kann dies für bis zu zwölf Monate bezogen werden. Falls beide Elternteile wegen der Betreuung eines Kindes gleichzeitig nicht erwerbstätig sind und somit für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt, kann das Elterngeld für bis zu 14 Monate bezogen werden. Diese Zeit kann beliebig unter den Eltern aufgeteilt werden – die 14 Monate können sogar zur gleichen Zeit genommen werden, wobei sich jedoch der Bezugszeitraum auf 7 Monate verkürzt.

Bezugsberechtigte können bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes Elterngeld beantragen. Dies sollte vor Ablauf der Mutterschutzfrist gemacht werden, die normalerweise acht Wochen nach der Geburt und bei Frühchen oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Entbindung endet.

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