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Das Elterngelddilemma

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 27.02.2019 09:57
    Hallo Liebe Community,


    Wir sind am Verzweifeln!
    Wir ( Meine Frau und mein kleiner Sohn geboren am 23.12.2017) bekommen im April Familienzuwachs.
    Erstmal eine schöne Tatsache.

    Jetzt sind wir aber am Verzweifel was das Elterngeld angeht. Wir haben schon gegoogel wie die Wilden , Foren durchforstet, Bei der Elterngeldstelle angerufen( geht nie einer ran) , und uns bei ich glaube Elterngeld.de? kostenpflichtigen Termin gebucht jedoch kommen die nicht in die puschen....

    Nun hoffen wir Ihr könnt uns mit unserem Problem helfen.

    Erstmal die Eckdaten:

    Meine Frau war vor der Geburt unseres Letzten Kindes Arbeitgeber seitig 4 Monate lang unter voller Bezahlung freigestellt. dann ist sie ganz normal in Mutterschutz gegangen und dann in Elternzeit mit Elterngeld.
    Wir haben Elterngeld Plus für unseren letzten Sohn beantragt sodass wir auf insgesamt 22 bezahlte Monate kommen würden.

    Ich für meinen Teil gehe Vollzeit arbeiten . Keinen Partnerschaftsbonus kein gar nichts weiteres beantragt.

    so weit so gut . Fürs erste Kind nicht sooooo kompliziert...

    Nun würde das Elterngeld unseres letzen Kindes ja 22 Monate sprich bis Oktober 2019 bezahlt werden.
    Dies wird nun ja aber unterbrochen da wir nochmal Nachwuchs bekommen.

    Sprich seit dem 24.02.2019 befindet sich meine Frau wieder im Mutterschutz und wurde auch schon anteilig für den Monat wieder von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Der Rest folgt ja von der Krankenkasse im Mutterschutz.
    so weit so gut.

    Nur was ist jetzt mit dem verbleibendem Elterngeld was noch bis Oktober laufen würde`?
    Das wird ja anscheinend im neuen Mutterschutz nicht weiter gezahlt.

    wir würden gerne für unser neues Kind nach der Geburt das selbe Muter wieder Nutzen sprich 22 Monate Elterngeld Plus ohne jegliche Boni.

    Beantragen wir dann das Elterngeld erst ab dem Zeitpunkt wo das " alte" Elterngeld endet? Sprich Oktober?
    Oder läuft es einfach doppelt bis das " alte " ausläuft ?
    oder wrid es angerechnet aufeinander und uns geht Geld flöten?

    Ein bekannter sagte uns wir müssten jetzt die verbleibenden Elterngeld Plus Monate in normales Elterngeld umwandeln damit uns kein Geld flöten geht. Aber dies wäre ja auch schon zu spät so wie ich das verstehe.

    echt kompliziert das Thema ... Hoffe uns kann jemand helfen ....

    Lg und und danke im Voraus
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.03.2019 22:46
    Hallo Smarti,

    Wir haben ziemlich genau das gleiche „Problem“ und haben uns bei Pro Familia kostenlos beraten lassen. Das war echt super! Die Dame dort hat extra an der Elterngeldstelle nachgefragt und ich habe deren Lösung nun schriftlich und hoffe das mit dem Antrag klappt genauso. Grob zusammengefasst:
    - ihr könnt das neue (damit meine ich Kibd April19) an das alte hinten anhängen.
    -Allerdings bekommt ihr im neuen Mutterschutz kein altes Elterngeld sondern nur den mibdestebetrag von 150€. Die neue Mutterschutz Zeit wird von den neuen Elterngeldmonaten abgezogen (so wie bei Kind 2017)
    -Das neue Elterngeld berechnet sich wie folgt: 12 Kalendermonate vor der Geburt von Kind2019. Dabei werden die Mutterschutzmonate 2019 vor der Geburt übersprungen und alle Mobste in denen Kind 2017 jünger als 14monate alt ist. Damit kommt ihr wieder auf die Zeit vor der Geburt von Kind 2017 und da werden wieder die Mutterschutzmonate2017(vor der Geburt also Dez/Nov2017) übersprungen sowie die Monate die Schwangerschaftsbedingt wegen Krankheit nicht gearbeitet werden konnte... (Also fängt ihr mit der Berechnung irgendwo da an wo deine Frau vor Kind 1 vor der Freistellung gearbeitet hat...)

    Euer Bekannte hat Recht ihr könntet theoretisch die eGolus Monate in volle Monate umwandeln also zweimonate halbes Geld wird ein Monat doppeltes Geld ABER das geht nur wenn ihr es vor dem 14 Monat beantragt (oder umwandelt egal ist zu spät für beides ;-) ) und dann ist es so dass wenn diese vollen Monate auf den Mutterschutz von Kind 2 gefallen wäre ihr in dem Monat trotzdem nur die 150€ bekommen würdet. Da verliert ihr uu mehr Geld und hättet dass ja dann quasi schon fast vor der Zeugung von Kind 2 beantragen müssen. Egal die Möglichkeit habt ihr eh nicht mehr was aber nicht so schlimm ist. Irgendwas war noch dass deine Frau unbedingt vor Mutterschutz 2 die Elternzeit beim AG von Kind 1 beenden sollte aber das weiß ich nicht genau da es für mich nicht relevant war.
    Wenn ihr noch fragen habt könnt ihr mir gerne ne PN schreiben... alle Angaben ohne Gewöhr und alles gute !!!
    Antwort

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