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Nach dem REF Schwanger!

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 27.06.2019 04:24
    Hallo liebe leute.

    dadurch, dass ich der Übeltäter bin melde ich mich zu Wort. 29 männlich ;-)

    Ich hätte nicht gedacht, dass ich mal in so einem Forum euch um Erfahrungswerte bitten würde aber es ist schon passiert ;)


    Meine Frau (27) aus NRW hat vor ein paar Monaten ihr REF erfolgreich beendet und sich auf Beamtenstellen beworben. 6 Bewerbungen 6 Einladungen und 2 zusagen.

    Sie hatte sich für eine Stelle entschieden und hierfür 2 Seiten Papierkram ausgefüllt und abgeschickt, wo sie das Angebot der Schule annahm. Am selben Tag, als sie die Unterlagen abgeschickt hatte, ging es ihr total schlecht. Somit brachte ich sie zum Arzt und er beglückwünschte uns zu ihrer Schwangerschaft. Unsererseits war es ungeplant und wir hatten den Schock unseres Lebens bekommen. Am nächsten Tag musste sie zur Frauenärztin und sie sagte, dass meine Frau wohl in der 6-7 Woche schwanger wäre. Das war Quasi am 17.06.2019 also vor einer Woche. Nun waren wir uns ziemlich unsicher, was sie jetzt beruflich Erwarten würde da Ihre Stelle zum 23.08.2019 ausgeschrieben wurde. Anfang dieser Woche gingen wir zu einer Anwältin, die ich für inkompetent hielt, sodass ich mich entschieden habe nächste woche einen anderen Anwalt zu beauftragen. Nicht, dass ihr mich falsch versteht, ich möchte keine Rechtseinschätzung sondern vielleicht Fakten, die euch bekannt sind und uns weiter helfen können aus eurer persönlichen Erfahrung.

    von der Anwältin hatten wir etwas wichtiges erfahren, dass es nicht angegeben werden muss, oder man dafür nicht belangt werden kann, wenn man es verschweigt, dass man schwanger ist. Wir haben auch erfahren, dass WENN ihr Vertrag zustande gekommen ist, dass meine Frau nicht mehr gekündigt werden kann wegen der Schwangerschaft. Erfahren vom Anwalt haben wir auch, dass mit den oben genannten Blättern, die Sie abgeschickt hat, der Vertrag eben noch nicht zustande gekommen ist sondern erst nach abgabe des Führungszeugnisses und dem bestehen des Amtsarztes zustande kommt und somit sie also unkündbar wird.
    Für den Amtsarzt hat sie am Dienstag den 2. Juli einen Termin bekommen,
    Weil NRW werden von ihr Urin und Blutproben verlangt.


    Meine Fragen wären: (Bitte aus Erfahrung argumentieren :-p )

    Wenn wir die Schwangerschaft verheimlichen,

    1.
    Prüfen die Ärzte mit der Urin/Blutprobe AUCH auf Schwangerschaft?
    Wenn ja hat der Amtsarzt auch eine Schweigepflicht? Gegenüber der Schule?

    2.
    Eine schwangerschaft ist ja keine Krankheit.
    Kann eine schwangere nur weil man schwanger ist durch den Amtsarzt als untauglich eingestuft werden?

    Mein Wunsch wäre natürlich, durch den Amtsarzt durch damit, das Arbeitsverhältnis zustande kommt und Sie gegen jegliche Kündigungen von jetzt bis Arbeitsbeginn also am 23.08.2019 und danach geschützt ist.

    Ich hoffe, dass ich mich gut genug ausdrücken konnte, es ist 04:00 Uhr und ich schreibe mit meiner letzten kraft :) habe einen 19 Stunden Arbeitstag hinter mir und bin echt kaputt :P

    Vielen Dank euch allen

    Burak
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 29.06.2019 12:00
    Zu 1.
    Ob die auf Schwangerschaft prüfen weiß ich nicht, kann mir es aber nicht vorstellen.
    Die prüfen da ja auf Drogenkonsum und so.
    Und ja ein Amtsarzt hat Schweigepflicht. Er stuft ein ob tauglich oder nicht, es darf aber niemand erfahren wieso und weshalb er so oder so eingestuft hat.

    Zu 2.
    Richtig Schwangerschaft ist keine Krankheit und rechtlich gesehen darf eine Schwangere nicht gegenüber nichtschwangeren benachteiligt werden.
    Zumal sie Lehrerin ist und nicht bei der Bundeswehr im auslandseinsatz oder so 😅

    (ich geb aber keine Gewähr auf die Richtigkeit meiner Infos)
    LG Mel
    Antwort

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