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Nicht verheiratet - sorgerecht

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 17.03.2024 18:53
    Huhu, der Beitrag ist zwar schon etwas her, aber ich kann dir trzd antworten:

    Für das gemeinsame Sorgerecht muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen. Das geht beim Jugendamt. Im selben Termin kann die Mutter dann das gemeinsame Sorgerecht an den Vater abgeben. Beim Termin werden einem allerhand Dinge vorgelesen, man unterschreivt sehr oft und dann ist gut. Es dauert in etwa 1 h. Keine große Sache. Am besten mal beim Jugendamt euer Stadt informieren. Und das geht alles schon vor der Geburt. Sollte man am besten auch, denn hat der Vater das nicht gemacht, darf er bei der Geburt, wenn dir etwas passiert, nichts bzgl. des Kindes entscheiden.
    Antwort

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