Hallo.
Ich bin schwanger und wir sind nicht verheiratet.
Muss ich zum Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsanerkennung ausfüllen? Oder wie ist das mit gemeinsamen Sorgerecht? Muss man das erst nach Geburt machen oder kann ich das schon davor?
Kennt sich damit wer aus und kann mir helfen?
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Nicht verheiratet - sorgerecht
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Eintrag vom 02.03.2024 16:32Antwort
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Kommentar vom 17.03.2024 18:53Huhu, der Beitrag ist zwar schon etwas her, aber ich kann dir trzd antworten:Antwort
Für das gemeinsame Sorgerecht muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen. Das geht beim Jugendamt. Im selben Termin kann die Mutter dann das gemeinsame Sorgerecht an den Vater abgeben. Beim Termin werden einem allerhand Dinge vorgelesen, man unterschreivt sehr oft und dann ist gut. Es dauert in etwa 1 h. Keine große Sache. Am besten mal beim Jugendamt euer Stadt informieren. Und das geht alles schon vor der Geburt. Sollte man am besten auch, denn hat der Vater das nicht gemacht, darf er bei der Geburt, wenn dir etwas passiert, nichts bzgl. des Kindes entscheiden.