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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

welche Folgen hat grenzwertiger AFP-Wert?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,

bei mir sei der AFP-Wert grenzwertig. Nun muss ich zur weiteren Behandlung in die Uniklinik zur Ultraschalluntersuchung. Wie sieht die weitere Behandlung aus, falls dieser Wert einen offenen Rücken oder ähnliches bestätigt. Kann es evt. zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen? Ich bin in der 19. Schwangerschaftswoche.

Frage vom 14.12.2004

Hallo, ein grenzwertiger AFP-Wert kommt auch häufiger vor, wenn überhaupt keine Fehlbildung vorliegt. Dazu reicht es, wenn der termin nicht ganz genau bestimmt wurde, da der gemessene Wert abhängig ist vom Schwangerschaftsalter. Bei Ihnen ist er auch nicht drastisch erhöht, sondern eben grenzwertig, kann also ganz normal sein. "Behandlung" ist dabei leider nicht möglich, sondern nur weitere Diagnostik. Die liegt zunächst mal in einem genauen Ultraschall, eventuell wird man Ihnen noch eine Fruchtwasseruntersuchung empfehlen, die allerdings als invasive Maßnahme mit einem gewissen Fehlgeburtsrisiko behaftet ist. Was genau gemacht wird, ist Ihre Entscheidung. Es kommt also nicht einfach so zu einem Schwangerschaftsabbruch, sondern Sie müßten sich dafür entscheiden. So eine Entscheidung sollte gut abgewogen sein.Bei einem Abbruch würde es sich um eine frühzeitig eingeleitete Geburt handeln. Ein Schwangerschaftsabbruch in dem Alter der Schwangerschaft wird nur gemacht, wenn die aus einer Behinderung resultierende körperliche und seelische Belastung für die Mutter so groß wäre, dass ihr eine Fortführung der Schwangerschaft nicht zugemutet werden kann. Ob dies zutrifft, können nur sie selbst entscheiden. Eine festgestellte Behinderung alleine ist jedenfalls kein Anlass zu einem Abbruch. Der offene Rücken kommt in ganz unterschiedlichen Schweregraden vor. Die reichen von "nicht lebensfähig" bis "ohne jede körperliche und geistige Beeinträchtigung". Da Ihr FA anscheinend im US nichts sehen konnte, scheint es nicht wahrscheinlich, dass es sich um eine schwerwiegende Fehlbildung handeln könnte. Sollte sich bei der Untersuchung ergeben, dass eine Fehlbildung vorliegt, lassen Sie sich bitte genau erklären, welche verschiedenen Möglichkeiten Sie haben und ob die Behinderung überhaupt "behindert". Sie können sich vorab auch unter dem Suchwort "Spina bifida" im Internet schlaumachen (z.B. bei Selbsthilfegruppen). Gerade diese Indikation berührt mich immer persönlich, da ich selbst eine Spina bifida habe und damit in der heutigen Zeit geringe Chancen gehabt hätte die Schwangerschaft zu überleben, jedoch ausgesprochen gut und gerne lebe, obwohl ich das Sozialsystem eher unterdurchschnittlich wenig belaste:-) Ich respektiere natürlich die Entscheidungen der Frauen, ärger mich aber oft, dass die Abtreibung als einziger Weg dargestellt und die Frauen eher unter Druck gesetzt als angemessen beraten werden.
Alles Gute, Monika

Antwort vom 14.12.2004


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