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Themenbereich: Recht & Rat

Wie sind Mutter und Kind zu versichern?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Hebammenteam,

ich habe eine Frage zur Krankenversicherung:
Ich (Vater) bin privat versichert, die Mutter des Kindes ist gesetzlich versichert. Nach der Geburt werden wir zusammenziehen und ich alleiniger Einkommensbezieher sein.
Wie muss denn meine Freundin (die Mutter) und das Kind denn nun versichert werden? Privat oder gesetzlich?
Vielen Dank für eine kurze Antwort!

Oliver

Frage vom 02.03.2008

Wenn Ihre Frau/ Freundin bisher gesetzlich versichert ist und nach der Geburt des Babys in die Elternzeit geht, kann sie beitragsfrei in der bisherigen Kasse versichert bleiben und normalerweise wird auch das Kind beitragsfrei mit versichert. Meist ist diese Variante sinnvoller und kostengünstiger als das Kind in die Private KV des Vaters mit aufzunehmen, da sich die Privaten oft vorbehalten, bestimmte, noch nicht vorhersehbare Leistungen im Fall von Erkrankung etc nicht mitzuversichern; außerdem kann der Wechsel in die gesetzl. KK schwierig werden, sollte er mal notwendig sein.
Sollte Ihre Freundin freiwillig versichert in der gesetzl. KK sein (z B als Selbstständige od wenn sie über der versicherungspflichtigen Einkommensgrenze verdient) wirds etwas komplizierter: Dann kann es sein, dass trotz Elternzeit u entsprechend geringem Einkommen ein Versicherungsbeitrag erhoben wird. Am besten Sie lassen sich bei der KK Ihrer Frau beraten und lassen sich die Auskunft schriftlich geben, am besten per e-mail anfragen. Sie können dann immer noch über zusätzliche Versicherungen für Ihr Kind nachdenken, z B die Mitaufnahme eines Elternteils bei Krankenhausbehandlung, Chefarztbehandlung etc. Unter www.eltern.de/beruf_geld/vorsorge/krankenkassen.html finden Sie mehr! Alles Gute!

Antwort vom 04.03.2008


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