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Freigestellt von der Arbeit vom Arbeitgeber

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  • Profilfoto  vany87
    Eintrag vom 07.01.2009 13:46
    Hallo,

    vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit.
    Ich habe kürzlich erst eine neue Stelle bekommen, bin Azthelferin und nun schwanger.
    Durch starke Beschwerden in der Frühschwangerschaft (11. Woche),
    habe ich nun 3 Tage gefehlt, heute bekam ich einen Anruf von meiner Erstkraft, dass sie und die Ärzte beschlossen haben, mich für den Rest der Schwangerschaft freizustellen.
    Aufgrund, dass sie mich in der Praxis niergends mehr einsetzen können.

    unsere Praxis ist eine Allgemeinmedizinische mit Phlebologie, das heißt mein Bereich war in der Phlebologie zu assistieren und im Labor Blut abzunehmen.
    DAs alles darf ich ja nicht mehr. Und da ich erst seit kurzem dort bin, kann ich auch noch nicht an die Anmeldung gesetzt werden, weil ich dort erst eingearbeitet werden müsste und dazu sind wir eben zu wenig, das dann eine bei mir bleibt und mir hilft.
    Aus diesem Grund werde ich freigestellt.
    So, meine Frage an die Erstkraft, muss ich mich um irgendwas kümmern.......NEIN, das machen wir alles.....das Steuerbüro wird sich mit ihnen eventuell in Verbindung setzten.
    Toll, mehr wusste ich also nicht.


    Aus Verzweiflung und quälender Fragen rief ich meine Krankenkasse an.
    Dort erzählte man mir, dass ich auch wenn das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber veranlasst wurde, dass ich ein Attest von meiner Frauenärztin brauche, das mus der Arbeitgeber bekommen und die Krankenkasse, damit der Arbeitgeber von der Krankenkasse mein Lohngehalt zurück bekommt.....Umlageverfahren nennt sich das wohl.

    Als Tipp meinte der von der KK noch ich solle aber vorher dem Arbeitgeber nochmal Bescheid geben, dass wir das so machen sollten, damit es nicht hinterher Ärger gibt, warum ich das einfach so gemacht habe.


    HAt eine von euch schonmal so eine Erfahrung gemacht und wurd vom Arbeitgeber freigestellt???
    wie ging es für euch so weiter?
    MAn bekommt den ganz normalen Lohngehalt, aber wie läuft es dann danach mit Elterngeld und so weiter???
    hat man da trotzdem anspruch drauf?

    Man ich bin echt platt über siese Situation......ich mein, so kann ich in voller Ruhe meine erste Schwangerschaft genießen und habe nicht das Problem immer zu schauen wie es mir geht ob ich arbeiten kann oder nicht.
    Aber ich arbeite gern in meinem Job und auch in dieser Praxis.

    Freu mich über zahlreiche nützliche Antworten.

    LG
    Vanessa
    Antwort
  • Profilfoto  carmen3110
    Kommentar vom 07.01.2009 15:15
    Hallo, bei mir war es andersrum. Ich hab ein Berufsverbot vom Gyn bekommen. Aber du solltest ja dein Gehalt auch weiterbekommen. Und dann hast du normalen Anspruch aufs ELTERNGELD. Ist bei mir genauso. Leider kann ich dir nicht weiter helfen...
    Wünsch dir aber noch alles Gute.
    Carmen
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 07.01.2009 15:33
    Erfahrung selbst habe ich keine, da ich auch noch keine Kinder habe ;-).
    Ich denke du solltest deinem FA deine Situation auf jeden Fall genau schildern, dann schreibt der dir bestimmt etwas.
    Anspruch auf das Elterngeld hast du auf jeden Fall, da du dein Gehalt weiter bekommst (Kündigungsschutz) und es aus deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Arbeitsmonate vor dem Geburtsmonat des Kindes berechnet wird.
    Zum Elterngeld kann ich aber auch gerne nochmal meine Schwester fragen, da die in der Elterngeldstelle arbeitet und die Anträge berechnet und bewilligt.
    Antwort
  • Profilfoto  vany87
    Kommentar vom 08.01.2009 13:23
    Hallo

    danke für die lieben Antworten.

    Ja Schneewittchen, frag ruhig mal deine Schwester, dann weiß man vielleicht schonmal ein wenig mehr.
    Also meine FÄ scheint das wohl auch soweit alles fertig zu machen......aber man hat ja trotzdem so Bedenken und so.

    Naja nun genieße ich eben meine SS schön gemütlich und ruhig zu hause.....

    Auch mal was nettes, auch wenn ich gern noch bissl arbeiten gegangen wäre, aber wenn nich geht dann.........naja


    So, danke euch nochmal und bis bald

    lg
    vanessa
    Antwort

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