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Elternzeit erneut schwanger

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  • Profilfoto  Sleep85
    Eintrag vom 21.07.2017 14:01
    Hallo!

    Mich beschäftigt momentan die Frage:
    Wie ist das mit dem Elterngeld wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde? Vielleicht weiß das jemand von euch..?

    Ich bekomme noch Elterngeld bis oktober und würde dann wieder arbeiten gehen. Was wenn ich vorher schwanger werden würde. Ich dürfte nicht arbeiten weil ich direkt im beschäftigungsverbot wäre. Aber was würde mir dann geldmässig bezahlt werden oder zustehen bis zur Geburt?

    Irgendwie finde ich da nirgendwo eine Antwort..

    Hat vielleicht jemand diese Situation schon erlebt?
    Antwort
  • Profilfoto  Folio
    Kommentar vom 21.07.2017 17:05
    Hallo sleep,
    Das selbe habe ich mich auch schon gefragt.
    Bei unseren August Mamas sind auch 2 Mädels schon wieder schwanger und da habe ich mich auch schon gefragt wie das dann berechnet wird, da man ja kein volles jahr arbeiten war wie wird dann das neue elterngeld beim nächsten Kind berechnet.
    Wenn du gleich ins Beschäftigungsverbot gehst, solltest du trotzdem ganz normal wieder weiter dein Gehalt bekommen.

    LG Folio
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.07.2017 17:40
    Wenn man in der elternzeit erneut schwanger wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten...eine wäre z.b. die elternzeit für Kind 1 zu unterbrechen und die für Kind 2 zu nehmen um im Anschluss dann die für Kind 1 zu beenden. Das hat den Vorteil, dass das elterngeld nach dem Lohn vor Kind 1 berechnet wird-man also sein volles elterngeld auch beim 2. Kind bekommt. Man muss halt unterscheiden zwischen elternzeit und elterngeldbezug...im beschäftigungsverbot bekommst du das gleiche Geld wie auch im bv für Kind 1.
    Antwort
  • Profilfoto  Sleep85
    Kommentar vom 21.07.2017 17:59
    Das heißt wenn ich schwanger werden sollte, teil ich meinem Arbeitgeber schriftlich mit dass die Elternzeit beendet ist und ich erneut schwanger bin. Dann hätte ich BV und dann ganz normal wieder Mutterschutz und Elternzeit mit Elterngeld und danach die Elternzeit von Kind 1 ..

    Danke euch :)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.07.2017 07:55
    Hallo, ruf doch einfach mal bei der Elterngeldstelle an und informiere Dich. https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html Ein wichtiges und spannendes Thema... da würde ich mich besser auf fachlichen Rat verlassen!!
    Antwort

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