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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 10.11.2017 14:05
    Hallo,
    Die 6 Wochen Mutterschutz zählen nicht in die Berechnung des Elterngeldes. (Oder?)
    Aber wie verhält es sich bei Beschäftigungsverbot und krankheit? Ich war 3 Woche krankgeschrieben wegen der Schwangerschaft und hatte dann noch nen guten Monat ein Beschäftigungsverbot bis der Mutterschutz anfing.
    Vllt wisst ihr das?
    Vielen Dank!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 18.11.2017 00:21
    Krankheit und Beschäftigungsverbot sind bei der Berechnung des Elterngeldes irrelevant. Du bekommst troztdem Gehalt. Im Mutterschutz gibt es ja ein Teil von der Krankenkasse und nur das ist wichtig, also die Lohnscheine und die Bestätigung der Krankenkasse.
    Antwort

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