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Wechsel der Steuerklassse um mehr Elterngeld zu bekommen?

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 01.01.2020 17:59
    Hallo,
    ich habe vor 2 Tagen einen positive Schwangerschaftstest gemacht :) Nun wollen wir natürlich möglichst viel Elterngeld erhalten und so unsere Steuerklasse wechseln. Aktuell sind wir beide in der Steuerklasse IV. Ich möchte in die III und mein Mann in die V.
    Nun muss ich ja min. 7 Monate vor dem Mutterschutz in der Steuerklasse III befinden, dass unserer Elterngeld besser ausfällt.
    Ist dies überhaupt noch zu schaffen, weil wenn ich morgen am 02.01.20 einen Antrag einstecken würde, würde dieser ja erst zum 01.02. Gelten und ich dürfte erst im September in den Mutterschutz gehen, sehe ich das Richtig?
    Das würde dann ja jetzt schon gar nicht mehr hinhauen...?

    Montag ist mein Frauenarzt erst wieder aus dem Urlaub da und dann werde ich gleich einen Termin ausmachen. Ich möchte mir die Schwangerschaft auch erst gern von Ihm Bestätigen lassen...

    Liebe Grüße WiKi
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 01.01.2020 19:33
    Hi, erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
    Wenn du beide Steuerklassen 6 Monate hattest, dann wird die letzte herangezogen. Wenn du beim Finanzamt lieb nachfragst, machen die das auch bestimmt ab 1.1.. du gehst im Juli denken ich in den Mutterschutz. Also zählen dann die Monate Januar bis Juni es muss also ab Januar die Steuerklasse sein.

    Viele Erfolg! Und weiterhin alles gute
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.01.2020 12:51
    Vielen Dank für die Glückwünsche!
    Ich möchte erst noch die Bestätigung meines Frauenarztes abwarten, ob ich wirklich schwanger bin. Mitte Dezember müsste es bei uns geklappt haben. Demnach müsste es nach meinen Berechnungen reichen wenn ich zum 1.02 in die Steuerklasse 3 Wechsel. Der Mutterschutz beginnt dann Anfang August.
    Im Netzt habe ich auch gelesen, dass die Finanzämter nicht zurück datieren.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.01.2020 13:43
    Wenn es Mitte Dezember (15.12.) Geklappt hat, ist Ende Juli Beginn des Mutterschutzes. Aber verstehe natürlich, dass du es erst bestätigt haben willst. Ich war Anfang Februar (3. Oder 5.) beim ersten Kind da und sie haben es zurück datiert auf 1.2 ausnahmsweise. Und für 1.1. Kann ich mir das erst recht vorstellen, dass sie da mal eine Ausnahme machen.
    Wenn es finanziell für euch monatlich kein Problem ist, würde ich trotzdem jetzt wechseln, denn über die Steuererklärung bekommt ihr ja eh alles wieder und macht keinen Verlust. Geht ja nur um das monatliche über die Runden kommen aktuell.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.01.2020 14:09
    Das blöde ist nur, dass mein FA erst wieder kommenden Montag aus dem Urlaub zurück ist und ich dann erst einen Untersuchungstermin vereinbaren kann. Praxis hat zu.
    Möchte jetzt auch nicht extra zu einem anderen FA.
    Wenn ich jetzt die Steuerklasse Wechsel und ich dann doch nicht Schwanger bin, wäre es sehr ärgerlich.
    Klar ist das Geld nicht weg und kommt mit dem Jahresausgleich zurück, ärgern würde es mich trotzdem.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 02.01.2020 15:39
    Ich sage ja nur, dass du wenn du am 15.12. Schwanger geworden bist und den Vorteil für das Elterngeld haben willst, ab 1.1. Die Steuerklasse brauchst. Was du daraus machst, ist ja euch überlassen. (Passieren könnte aber später auch immer noch was. Davon gehen wir natürlich nicht aus!)

    Alles Gute für die Schwangerschaft🍀🐞
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.01.2020 10:09
    Es gibt Neuigkeiten, nachdem ich gestern noch mal mit meinem Mann gesprochen habe, hab ich heute morgen gleich bei unserem Finanzamt angerufen. Unser Finanzamt mach im Januar alle Anträge die bis zum 15.01 eingehen Rückwirkend zum 01.01. Das ist eine Ausnahme die es so nur im Januar gilt. Das nennt man wohl Glück gehabt.
    Allerdings sagte sie das unsere Arbeitgeber die Änderung wahrscheinlich erst zum Februar mitbekommen werden und so unsere Abrechnung für Januar wohl auf die alten Steuerklassen berechnet werden. Sie sagte aber noch das Geld gibt es dann ja mit dem Jahresausgleich zurück.
    Für das Elterngeld zählt doch dann auch nur was beim Finanzamt hinterlegt ist oder liege ich da jetzt falsch?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.01.2020 22:23
    Mein AG schickt dann im nächsten Monat eine Nachverrechnung mit, wo sie zu viel bezahltes abziehen und umgekehrt. Und das aber auch nochmal genau dokumentieren. Das habe ich dann mit eingereicht. Aber der Hinweis von Janka ist auch gut!
    Aber super, dass sie das so machen. Hatte ich auch vermutet, dass sie da im Januar entspannter sind.

    Alles Gute!
    Antwort
  • Profilfoto  Kamilla79
    Kommentar vom 26.01.2020 19:57
    Vergesst bitte nicht das Elterngeld kein Geschenk ist... Am Ende des Jahres müsst ihr es mit angeben und es wird auf das Gehalt des Mannes mit drauf gerechnet und somit steigt der Steuersatz und auch die Steuer wo ihr zurück zahlen müsst... Das ist der sogenannte progressionsvorbehalt... Legt euch vom Elterngeld was zurück... Die Rückzahlung könnte in den 4 stelligen Bereich kommen... Wir müssen für 2016 jetzt 2000 Euro zurück zahlen... Und für 2017 wahrscheinlich auch weil das Elterngeld bis 2017 gezahlt worden ist... Das war keine schöne Überraschung...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 26.01.2020 22:25
    @Kamilla: oh, das ist ja echt arg viel. Wir haben bisher anscheinend immer genug gehabt, was wir absetzen konnten, so dass wir nie was nachzahlen mussten, aber ja, das habe ich auch schon gehört, dass Paare einiges nachzahlen mussten. Man zahlt in der Zeit ja keine Steuern, in der man das Elterngeld bezieht, aus dem Grund muss man dann diese nachzahlen.

    Aber das hat ja trotzdem mit dem Wechsel vorher nichts zu tun. Trotzdem ein guter Hinweis, damit man ggf. vorher was zur Seite packt.
    Antwort

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