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Trennung: Aufenthaltsbestimmungsrecht

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  • Profilfoto  Mamisgurke
    Eintrag vom 29.05.2017 14:05
    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich haben uns getrennt und das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Da er jedoch angekündigt hat 280 km weit weg zu seiner neuen Partnerin zu ziehen habe ich Angst vor einer Schlammschlacht um die Kleine und würde gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
    Weiß jemand welche Schritte man da genau gehen muss. Oder kann aus Erfahrung berichten?

    Ich bin dankbar für jeden Tipp!
    Antwort
  • Profilfoto  Krissi245
    Kommentar vom 29.05.2017 14:22
    Hallo Mamisgurke,

    grundsätzlich werden Sorgerechtsanträge, egal worum es geht an das Familiengericht gestellt. Hierfür braucht man keinen Anwalt, kann sich aber einen nehmen, wenn man das möchte.
    Allerdings mache ich dir wenig Hoffnung auf Erfolg, wenn der einzige Grund für den Antrag der Umzug des Vaters deines Kindes ist. Damit das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht, oder auch nur Teile überträgt muss der andere Elternteil durch sein Handeln das Kind gefährden. Das Sorgerecht ist ein hohes Rechtsgut und wird auch von den Gerichten so behandelt.
    Meine Erfahrung habe ich hiermit durch meine langjährige Arbeit als Sozialarbeiterin im Jugendamt.

    Sollte es Ärger geben, rate ich dir erstmal eine Familienberatungsstelle oder dein zuständiges Jugendamt zu kontaktieren. Manche Gerichte bearbeiten sogar keine Anträge ohne das vorher eine Beratung stattgefunden hat.

    Ich hoffe dir geholfen zu haben.
    LG, Krissi
    Antwort
  • Profilfoto  Kugelblitz
    Kommentar vom 31.05.2017 13:24
    Wenn du dir schon solche Gedanken machst, scheint da ja wirklich nicht alles in Ordnung zu sein. Wäre euer Verhältnis gut, würdest du so schließlich nicht denken. Ich würde daher an deiner Stelle unbedingt zum Anwalt gehen, bevor überhaupt irgendwas passiert! Mein persönlicher Tipp: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/fachanwalt-familienrecht

    Das Sorgerecht ist zwar ein hohes Rechtsgut, aber das Kindeswohl steht eben über allem. Daher würde ich immer alle Möglichkeiten prüfen lassen. Beim alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht wird ja auch nicht das Sorgerecht entzogen, sondern nur dieses Recht abgetrennt. Der Umgang mit dem Kind ist so also nicht betroffen, es geht ja vor allem darum den Wohnort des Kindes bestimmen zu können.
    Antwort
  • Profilfoto  Krissi245
    Kommentar vom 31.05.2017 13:45
    Natürlich steht das Kindeswohl über allem. Aber das muss ja erstmal gefährdet sein bevor das Gericht an den Sorgerechtsverhältnissen etwas verändert. Ja, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist "nur" ein Teil des Sorgerecht, aber es gehört dazu und es ist egal ob nur ein Teil oder das komplette Sorgerecht beantragt wird. An den Voraussetzungen verändert sich hierdurch nichts.
    Ich kann dir aus meiner Erfahrung sagen, wenn du eine gute Lösung für dein Kind möchtest, geh zu einer Beratungsstelle oder halt zum Jugendamt. Anwälte und Gerichte bringen häufig eine Brisanz rein, unter der das Kind in den meisten Fällen leidet.
    Ich will nicht sagen, dass es nicht Situationen gibt in denen solche Instanzen nicht sinnvoll bzw notwendig sind, aber der 1. Schritt sollte das im Sinne des Kindes nicht sein.
    Antwort
  • Profilfoto  dinchen1803
    Kommentar vom 31.05.2017 13:56
    Darf er denn überhaupt so weit weg ziehen?

    Ich fände das nicht so prickelnd für euch als "Familie" und würde da einfach mal beim Jugendamt nachfragen was du da jetzt so machen kannst...
    Antwort

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