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Beschäftigungsverbot und Finanzen

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 27.10.2021 14:24
    Hallo an alle:),

    Ich habe eine Frage an euch!

    Die Situation: Meine Freundin hat vor zwei Wochen erfahren dass sie in der fünften Woche schwanger ist. Sie arbeitet in einer einer Einrichtung für Menschen mit psychischen und körperlichen Behinderungen. Auf Grund des Arbeitsvertrages musste sie ihre Schwangerschaft umgehend ihrem Arbeitgeber mitteilen der sie ihr dann geraten hat sich krank zu melden. Ihr wurde eine Risikoeinschätzung vom Arbeitgeber zugesendet mit der sie zu einem Arzt gehen soll um sich ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen.

    Nun zu meiner Frage:

    Da meine Freundin in Schichtarbeit gearbeitet hat, war ein großer Teil ihres Gehalts abhängig von Wochenend und Nachtzuschlägen. Sie hat also ein stark schwankendes Einkommen erhalten. Da für die Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung, meines Wissens nach, die letzten 13 Wochen vor Ausstellung des Beschäftigungsverbots als Berechnungsgrundlage verwendet werden, wird die Höhe der Lohnfortzahlung immer geringer je länger es dauert bis dem Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot vorliegt (Da bei Krankschreibungen die Lohnzuschläge fehlen). Weiß jemand von euch ob es möglich ist das Beschäftigungsverbot rückdatiert ausstellen zu lassen? Hat jemand Tipps wie wir hier am besten vorgehen?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

    Liebe Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 27.10.2021 14:44
    Die Situation seitens des Arbeitgebers ist etwas schwierig. Es gibt keinen Betriebsarzt. Es ist ein sehr junges Unternehmen und meine Freundin ist die erste schwangere Arbeitnehmerin. Das heißt: Auch für das Unternehmen ist diese Situation neu, sie kennen sich selbst nicht damit aus wie es die Situation am Besten geregelt wird.
    Antwort
  • Profilfoto  MrsMidnight
    Kommentar vom 27.10.2021 17:13
    Der Lohn, der im BV gezahlt wird, berechnet sich aus den letzten 13 Wochen VOR EINTRITT der Schwangerschaft. Es ist demnach irrelevant, wann das BV ausgesprochen wird.

    Wobei ich Leya recht gebe, es ist Aufgabe des Arbeitgebers.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.10.2021 00:12
    Vielen Dank für die Antworten! Wünsche euch eine hoffentlich erholsame Nacht:)
    Antwort
  • Profilfoto  Nenufa
    Kommentar vom 03.11.2021 20:11
    Hallo, also ich kann nur dazu raten ,das man sich vom Arbeitgeber ins BV schicken lässt.
    Der Unterschied zwischen BV vom Arzt zum Arbeitgeber ist der:
    Sollte ein Arbeitgeber ein BV ausprechen, ist er verpflichtet den Lohn weiter zu zahlen ( kann sein, wenn der Lohn nicht immer gleich hoch ist, das ein durchschnitt der letzten Monate kommt).


    Sollte der Arzt einen ins BV schicken, dann verringert sich natürlich der Lohn weil anstatt Lohn wird dann irgendwann Krankengeld bezahlt.


    Evtl hilft es👋
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.12.2021 14:51
    Dann muss der Arbeitgeber sich mal langsam damit beschäftigen. Wird ja nicht die letzte Schwangere sein in dem Betrieb. Es ist seine Aufgabe. Die Ärztin weiß doch gar nichts über ihren Aufgabenbereich. Der kann nur aus medizinischen Gründen ein BV erteilen.
    Ich würde mit dem Zettel wieder zum Arbeitgeber zurück.
    Antwort

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