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Themenbereich: Recht & Rat

Schwanger in Probezeit !!

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo an das Team.
Ich habe meinen Arbeitsplatz gewechselt und befinde mich noch in der Probezeit. Und mein Freund und ich planen unsere Zukunft. Was passiert wenn mein Arbeitgeber erfährt das ich schwanger bin ? Was zählt dann, das Mutterschutzgesetz oder die Probezeit? Kann er mich dann einfach in der Probezeit entlassen ??
Über Antwort würde ich mich freuen. Danke im voraus

Frage vom 29.05.2001

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Bezogen auf die Schwangerschaft tritt dann, soweit mir bekannt, das Mutterschutzgesetz in Kraft. Der Arbeitgeber kann Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht kündigen, denn auch der Kündigungsschutz ist im Mutterschaftsgesetz geregelt. Durch das Mutterschutzgesetz sollen alle berufstätigen Frauen in lohnabhängigen Arbeitsverhältnissen besonders geschützt werden. Sie fallen normalerweise mit Beginn des Arbeitsverhältnisses unter die o.g. Definition, solange nicht anders ausdrücklich vermerkt.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 31.05.2001


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