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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Hebammenbetreuung bei Zwillingsschwangerschaft

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Ich bin 42 und in der 16. SSW mit Zwillingen schwanger. Meine 1. SS war recht schwierig, da ich Blutungen und eine Placenta Praevia totalis hatte. Mein Sohn kam als Frühgeburt per Notkaiserschnitt. Auch dieses Mal werde ich wohl um einen Kaiserschnitt nicht herumkommen, wie mein Arzt schon meinte.

Nun meine Frage: sollte ich mir - zusätzlich zur Betreuung durch meinen Frauenarzt - noch eine Hebamme suchen? Was wird da mehr oder anders untersucht als bei meinem Arzt. Ich werde im Moment recht engmaschig überwacht (14-tägige Untersuchungen). Die Hebamme hier am Ort macht eher Nachsorge und Rückbildung und war mir bei meiner 1. SS eigentlich keine große Hilfe, da sie eine frühe Unterstützung ablehnte und auch nachher nur 2x bei mir war.

Ich weiß nicht, wie lange ich noch richtig mobil bin und was noch alles auf mich zukommen wird in der zwillings-SS. Wäre für ihren Rat sehr dankbar

Carolyn Bertol

Frage vom 14.12.2003

Hallo,
Hebammenbetreuung kann bei einer Zwillingsschwangerschaft zusätzlich zu den Arztversuchen in Anspruch genommen werden. Sinnvoll wäre eine zusätzliche Betreuung, wenn Sie viele Fragen ha-ben und zusätzliche Informationen zu den Besonderheiten bei der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt wünschen, die im Rahmen der Sprechstunde nicht ausreichend geklärt werden können. Hinweise zu Ernährung oder Beschwerden können ebenfalls erfolgen. Die Beratungen und Hilfen orientieren sich am Bedarf. So wie Sie die Betreuung durch Ihre Hebamme bei der letzten Geburt schildern, scheinen Ihre Zweifel am Vorteil der Betreuung allerdings berechtigt. Gerade wenn es nicht viele Hebammen in einer Region gibt, „spezialisieren“ sich Hebammen auf bestimmte Leistungen. Nicht alle Hebammen betreuen die Frauen auch schon in der Schwangerschaft. Zumindest ein Be-such vor der Geburt und bei Frühgeburtlichkeit auch eine längere Betreuung nach der Geburt hätten aber drin sein können. Sie können auch eine weiter entfernt wohnende Hebamme in Anspruch neh-men. Eine bis zu 20 km weitere Entfernung als zur nächstwohnenden Hebamme werden von der Krankenkasse problemlos übernommen. Wenn die näherwohnende Hebamme eine Leistung, wie hier die Betreuung vor der Geburt, gar nicht anbietet kann die Entfernung auch noch weiter sein.
Alles Gute, Monika Selow

Antwort vom 15.12.2003


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