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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

unterschiedliche Meinungen zu Erkrankung

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo!Bin in der 27. SSW und wurde 3 Tage stationär wegen eines Harnstaus u. Blaseninfekts behandelt. Es wurde des weiteren eine leichte Wehentätigkeit festgestellt. Im Krankenhaus sagte man mir, dass ich bis zum Mutterschutz arbeitsunfähig geschrieben werde. Mein Gynäkologe ist da anderer Meinung. Was soll ich tun? Kann ich das verantworten? Danke...

Frage vom 02.06.2004

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
-Bei Neigung zu vorzeitigen Wehen in der 27. SSW wäre es sinnvoll Ihnen Ruhe zu verordnen, wenn es sein muss bis zum Mutterschutz. Wenn leichte Wehentätigkeit festgestellt wurde im Krankenhaus, sollten Sie in Zukunft Situationen meiden, die Sie als belastend und übermäßig anstrengend erleben.
Körperliche Belastungen und Anstrengungen sollten auch vermieden werden.
Legen Sie öfter Ihre Beine hoch und gönnen Sie sich viel Ruhe. Um das alles einhalten zu können, wäre es ratsam zu Hause zu bleiben. Die Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, wie es am besten für Sie wäre. Grüsse

Antwort vom 03.06.2004


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