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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

ab wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,ich bin in der 2.Woche zum ersten mal Schwanger und habe vor 2 Tagen eine kurze Blutung gehabt.Was hat das zu bedeuten?Ich stand total unter Schock,weil mir meine Frauenärztin nichts von Zwischenblutungen gesagt hat.Habe es erst gestern erfahren das es sowas gibt.Muss ich mir da Sorgen machen oder ist das normal in der Schwangerschaft?!Ich habe Angst,dass es eine Fehlgeburt wird.Ich mache grade eine Ausbildung als Konditorin und bin schon im 3.Lehrjahr,wenn ich glück habe pack ich es noch zur Prüfung.Das Baby soll anfang Mai kommen und anfang Mai ist dann auch meine Prüfung.Ab wann MUSS ich meinem Arbeitgeber sagen,dass ich Schwanger bin?Kündigen darf er mich dann nicht,oder?!Bitte schnell um Antwort-Danke

Frage vom 02.09.2005

Hallo, wenn Sie sagen, dass Sie in der 2. Woche sind, kann ich leider gar nicht wissen in welcher Woche Sie sind. Die Wochen werden ab dem ersten Tag der eltzten Regel gezählt (wo Sie ja noch gar nicht schwanger sind). Meinen Sie zwei Wochen nach der Befruchtung, zwei Wochen nach Ausbleiben der Periode oder zwei Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft durch die Ärztin? Leichte Blutungen können immer mal sein, ohne dass die Schwangerschaft dadurch gefährdet wird. Wenn das Kind im Mai kommen soll, dann wird es schwer werden auch im Mai noch die Prüfung zu machen. Ihren Arbeitgeber würde ich erst nach ca. drei Monaten informieren, es sei denn, dass Sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten, was ja wahrscheinlich nicht der Fall ist. Es gibt immer wieder Frauen, die dem AG lange die Schwangerschaft verheimlichen, weil sie nicht möchten, dass der Mutterschutz angewendet wird, bei dem Sie ja z.B. nicht nachts arbeiten dürfen. Sobald der AG weiß, dass Sie schwanger sind, macht er sich strafbar, wenn er Sie trotzdem nachts arbeiten läßt, auch wenn die Arbeit nachts einfacher sein sollte als tagsüber. Kündigungsschutz haben Sie auf jeden Fall. Alles Gute, Monika

Antwort vom 03.09.2005


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