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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Praxisgebühr für die Vorsorge?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,
ich habe mal eine frage.Ich bin Schwanger in der 19+5 woche, habe schon zwei mal die Praxisgebühren zahlen müssen ,obwohl ich im Internet nach gelesen habe ,dass man bei einer Schwangerschaft keine Gebühren zahlen muss.Auf meine frage an die Arzthelferin ,wurde mir gesagt:"Das ich die praxisgebühr zahlen muss falls in der Schwangerschaft irgendwelche komplikationen eintreten sollten. Sie sagte aber nichts davon das ich das geld ende der schwangerschaft zurück erstattet bekomme.Worauf kann ich mich nun verlassen auf das internet oder auf die Arzthelferin?
Ich hoffe sie kennen sich aus mit dem Krankenkassen und können mir weiter helfen.
Ihr seit Super und vielen Dank schon mal im vorraus

Frage vom 06.01.2006

Hallo, eigentlich ist die Schwangerenvorsorge von der Praxisgebühr ausgenommen, in der realität gibt es aber kaum Frauen, die sie nicht zahlen müssen. Der Grund liegt im ärztlichen Abrechnungssystem. Neben den Leistungen aus der Mutterschaftsvorsorge (ohne Gebühr) können andere Gebührenziffern abgerechnet werden (mit Praxisgebühr). Dei müssen längst nicht immer Komplkationen vorliegen. Sie könnten Darauf bestehen, dass nur Leistungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien vorgenommen werden, womit Sie keine Praxisgebühr zahlen müssten und ausreichend versorgt wären, da in die Mutterschaftsrichtlinien nur Leistungen aufgenommen wurden, für die es einen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass diese Leistungen sinnvoll sind. Oder Sie bitten Ihren Arzt (nicht die Sprechstundenhilfe) noch mal darum, dass er Ihnen genau erläutert welche Leistungen Gebührenfrei sind, für welche die Praxisgebühr anfällt und welche Leistungen Sie ohnehin selber zahlen müssten (Igel-Leistungen, für die ebenfalls keine Praxisgebühr anfällt). Jedenfalls ist es keine Besonderheit IHRES Arztes, sondern liegt eher an einer unmöglichen gesetzlichen Regelung und deren nicht einfach nachvollziehbarer Auslegung.
Alles Gute, Monika

Antwort vom 06.01.2006


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