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Themenbereich: Recht & Rat

Wer stellt ein Beschäftigungsverbot aus?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,

ich möchte sehr gerne wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn es um ein Beschäftigungsverbot geht und die Frauenärztin sich da imAllgemeinen raus hält.
Zu meiner Vorgeschichte:
Ich bin 31 Jahre alt und habe innerhalb kurzer Zeit 2 Eileiterschwangerschaften auf beiden Seiten erlitten, die nun nicht mehr funktionsfähig sind. Nach der ersten ICSI erlitt ich eine Fehlgeburt. Diese ganzen Schicksalsschläge haben mich körperlich und psychisch fertiggemacht. Bei der 2.Icsi bin ich nun mit der Unterstützung von vielen Medikamenten inkl. Nebenwirkungen nun endlich schwanger geworden.
Ich bin jetzt in der 13.SSW. Neben der Übelkeit und einem Überstimulationssyndrom, die mich plagten, habe ich eine ständige Angst, das Baby zu verlieren, obwohl es dem Kind gut geht. Ich habe fürchterliche Angst, der Stress auf der Arbeit (Bin Ärztin im Krankenhaus) könnte sich irgendwie negativ auf meine jetztige SS auswirken, ich will das Kind nach den negativen Erfahrungen und der langen Wartezeit nicht verlieren. Meine Frauenärztin sagt, sie sehe im Moment keinen Grund, mir einen BV auszustellen, dies könne evtl. auch der Betriebsarzt machen. Aber muss denn immer erst etwas passieren, damit reagiert wird? Es handelt sich doch eindeutig um eine Risiko-SS. Es gibt im Moment wegen Personalmangel sehr viel Arbeit, dass in der normalen Dienstzeit nicht zu bewältigen ist. Können Sie mir sagen, wer mir da weiterhelfen kann? Ein Wechsel der FÄ in der SS ist ja nicht unkompliziert. Und eine andere FÄ muss ja nicht anderer Meinung sein. Da kann ich ja nicht ständig die FÄ wechseln. Kann ein Hausarzt da auch weiterhelfen? Oder was raten Siemir?

Mfg

Frage vom 22.10.2012

Beschäftigungsverbote sind in § 3 des MuSchG geregelt. In Ihrem Fall geht es darum, ob Grund besteht, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Normalerweise ist es der behandelnde Arzt/ Ärztin, die/ der aufgrund der Prognose, die eine gesundheitl. Gefährdung des Kindes od der Mutter bei Weiterbeschäftigung befürchten lässt, das BV ausstellt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies auch durch den Betriebsarzt geschieht. Ein individuelles BV kann auch zB die Tätigkeiten eingrenzen, oder die Zeiten, in denen die Schwanger arbeiten kann; BV heißt nicht unbedingt "gar nicht mehr arbeiten" sondern oftmals "verschärfte Schonung am Arbeitsplatz" (sog. partielles BV), oder es wird nur auf eine gewisse Zeit ausgestellt, da gibt es vielerlei Möglichkeiten.
Wenn Ihre FÄ sich da "zurückhält", dann ja vermutlich deswegen, weil sie keine gesundheitl. Gefahr für Sie od Ihr Baby sieht - das ist ja erst mal als positiv einzuschätzen: Sie sind beide gesund, die Schw. unauffällig, so dass Sie den Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes (nach Einschätzung der FÄ) gewachsen sind. Es schadet aber nicht, wenn Sie sich mit dem Betriebsarzt austauschen, der ja evtl auch die Gegebenheiten Ihres Arbeitsplatzes ganz gut einschätzen kann. Außerdem können Sie jederzeit eine zweite Meinung einer anderen FÄ/ FA einholen bzw die FÄ wechseln, was problemlos möglich ist. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Baby alles Gute!

Antwort vom 24.10.2012


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