Schwere körperliche Arbeit in der Schwangerschaft
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Frage vom 13.06.2014
Wenn Sie Lasten mit Hilfsmitteln bewegen, also z B einen Wagen auf Rädern schieben müssen, darf diese bis 10 kg betragen.
Auch Hitze in der Küche, Kälte im Kühlhaus und/ oder Lärm kann ein Problem sein: ebenfalls § 4 Abs 1 sagt: "(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind."
Außerdem, auch das steht im MuSchG, haben Sie ein Recht auf zusätzliche Pausen, Sie müssen die Möglichkeit haben sich ab und zu hinzusetzen und ggf die beine hochzulegen, falls Sie meist Stehen/ Gehen müssen und Sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich eine Weile hinzulegen.
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie z B unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf.
Meist ist es am besten, erst mal den/ die direkten Vorgesetzten auf die Regelungen des MuSchG anzusprechen und darauf zu bestehen, dass diese eingehalten werden, wenn es einen Betriebsrat gibt, sollten Sie auch diesem Ihr Problem mitteilen.
Wenn das nichts nützt, können Sie bei der dem Betrieb vorgesetzten Behörde Hilfe suchen.
Sie haben das Recht auf die Schutzvorschriften des MuSchG und Ihr Betrieb hat die Pflicht, Sie und Ihr Baby zu schützen vor möglichen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können - genau dafür ist das MuSchG da und muss eingehalten werden.
Sollten trotz Einhaltung der Schutzbestimmungen die Arbeiten zu schwer sein für Sie und Ihnen gesundheitliche Probleme machen, kann Ihre FÄ Ihnen eine individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, das z B bestimmte Tätigkeiten verbieten oder nur eine bestimmte Stundenanzahl Arbeit pro Tag zulassen kann. Das müssen Sie dann mit Ihrer FÄ besprechen.
Zu Ihrem Wadenproblem kann ich Ihnen noch folgenden Tipp geben: Machen Sie nach der Arbeit ein eher nur lauwarmes Fuß- und Beinbad mit Rosmarin-Badezusatz (z B Weleda), wenn Sie die Möglichkeit haben, gehen Sie Wassertreten und/ od duschen Sie Ihre Beine von unten nach oben ansteigend mit abwechselnd warmen und kalten Wasser ab. Wenn das nichts nützt und Ihre FÄ noch länger im Urlaub ist, sollten Sie die Vertretung aufsuchen - auch was die Problematik am Arbeitsplatz angeht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Rechte und eine schöne und gesunde Schwangerschaft!
Antwort vom 15.06.2014