Beschäftigungsverbot in der SWS
Frage vom 11.04.2015
Ich habe zum 15.4 eine neue Arbeitsstelle angenommen...Ich bin in 9+5ssw... da ich ein BV in kurzer Zeit bekommen werde, habe ich große Angst nur ein paar Tage arbeiten zu können, bevor ich meinem neuen Chef, von meiner Schwangerschaft und dem BV erzählen müss!!
Muss ich Angst haben kein Geld bzw. eine Kündigung zubekommen oder ist er verpflichtet mich zubezahlen, egal wie lange ich im Betrieb gearbeitet habe??
Antwort vom 13.04.2015
Hallo, wenn Ihnen aufgrund einer gesundheitlichen Gefährdung ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt wird oder auch ein arbeitsplatzbezogenes BV wenn Ihre Tätigkeit negative Auswirkungen auf die Schwangerschaft hat, so haben Sie Anspruch auf Weiterzahlung des vollen Gehalts, unabhängig davon, wie lange Sie im Betrieb gearbeitet haben. (§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz).Auch eine Kündigung ist nach § 9 Mutterschutzgesetz vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht möglich. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Olivia Heiss, Hebamme
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