Beschäftigungsverbot in der SWS
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Ich bin in 9+5ssw... da ich ein BV in kurzer Zeit bekommen werde, habe ich große Angst nur ein paar Tage arbeiten zu können, bevor ich meinem neuen Chef, von meiner Schwangerschaft und dem BV erzählen müss!!
Muss ich Angst haben kein Geld bzw. eine Kündigung zubekommen oder ist er verpflichtet mich zubezahlen, egal wie lange ich im Betrieb gearbeitet habe??
Frage vom 11.04.2015
Auch eine Kündigung ist nach § 9 Mutterschutzgesetz vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht möglich. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Olivia Heiss, Hebamme
Antwort vom 13.04.2015