Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Folgende Situation:
Geburtstermin: 22.06.2012
Mein Mann und ich sind beide erwerbstätig. Ich nehme Elternzeit ab Geburt bis Mitte Februar 2013, dann muss ich wieder arbeiten gehen. In diesem Zeitraum beziehe ich auch Elterngeld, das ist ja dann der 1. - 8. Lebensmonat des Kindes. Mein Mann würde dann gerne ab April 2013 - August 2013 auch noch Elternzeit nehmen. Er kann leider nicht gleich nach mir in Elternzeit gehen, sondern es wären dann ca. 1,5 Monate, in denen wir beide arbeiten. Kann er dann für den Zeitraum, in dem er Elternzeit nimmt, auch Elterngeld beantragen? Das heißt für den 9. Lebensmonat würden wir kein Elterngeld beantragen, aber dann für den 10. - 14. Lebensmonat des Kindes. Geht das?
Liebe Grüße
Anja
My Babyclub.de
Bezugszeitraum Elterngeld
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Eintrag vom 04.04.2012 14:12Antwort
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Kommentar vom 14.04.2012 16:19warum rufst Du nicht einfach bei der Elterngeldstelle an und fragst?Antwort