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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 21.12.2018 05:33
    Hallo liebe Muttis,
    Ich brauche Mal euren Rat. Ich werde im Januar Mama. Ich stehe aber mit dem Vater des Kindes in keinem guten Kontakt. Er hat einen ziemlich sturen Charakter. Wenn die kleine Maus dann da ist, möchte ich den Kontakt zwischen Kind und Vater unterbinden. Auch wenn sie dann keine männliche Bezugsperson hat. Er hat selbst 3 Kinder, eine Tochter ist mittlerweile in ein anderes Bundesland gegangen. Sie hat sich bei ihm nicht mehr wohlgefühlt, ihm wurde nach vielen Streitereien das Sorgerecht teilweise entzogen, sodass die Tochter in einer neuen Familie neu anfangen konnte. Die anderen 2 Mädels sind noch bei ihm. Er hat einen Bauernhof mit extrem vielen Tieren. Nun zu meiner Frage. Wenn er gerichtlich klagen sollte, hat er dann eine Chance auf Umgang? Ich möchte das nicht, da er sich schon um seine Kinder nicht kümmern kann. Die 2 sind 12 und 13 Jahre alt, geistig aber auf dem Stand von 5 jährigen. Er beschäftigt sich nicht mit den zweien, sie müssen die Tiere versorgen, weil er sonst ausflippt. Um den Haushalt kümmern sich die 2 auch, weil er dazu nicht in der Lage ist. Seine Ställe sind das absolute Gegenteil von hygienisch. Ich kann doch mein Kind nicht in solche Hände geben. Normalerweise müsste ich dem Jugendamt melden was dort vor sich geht. Das Problem ist, dass ich keinerlei Beweise habe.
    Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
    Liebe Grüße
    Sally
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.12.2018 08:02
    Hallo Sally-Maus!

    Es ist so, dass der Vater des Kindes natürlich ein Recht hat, sein Kind zu sehen. Selbst wenn es Zweifel gibt, kann es möglich sein, dass er begleiteten Umgang mit dem Kind bekommt.

    Auch wenn du keine Beweise hast, kannst du ihn trotzdem beim Jugendamt melden. Ob dann was gemacht wird steht auf einem anderen Blatt. Aber versuchen kannst du es trotzdem. Mit 12 und 13 müssten sie ja auch bei einem Stand von 5 Jährigen in einer Schule sein. Ob die Entwicklungsretadierung hausgemacht ist, müsste ja irgendwie bekannt sein?

    Irgendwann hast du dir doch mal gedacht, ja, das soll der Papa meines Kindes werden. Hilf ihm, sich selbst zu helfen und schaut lieber, dass ein Umgang entsteht, der für euch beide gut ist.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.12.2018 09:34
    Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und jetzt nicht falsch verstehen, aber du hattest ja vor der Schwangerschaft die Wahl,wer der Vater wird. Wenn er wirklich so schlimm ist, melde es dem Jugendamt und zwar jetzt, da ja Kinder bei ihm leben.
    Antwort
  • Profilfoto  Cala43
    Kommentar vom 21.12.2018 09:44
    Hallo Sally-Maus<br />
    Du solltest auf keinen Fall das Umgangrecht von deiner Seite aus unterbinden, denn das kann nach hinten losgehen. Laut BGB hast du alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet ein Elternteil diese auch als Wohlverhaltensklausel bezeichnete Pflicht, hat dies rechtliche Folgen. Ich glaub in 2013/14 wurden die Rechte für Väter gestärkt.<br />
    Am sichersten ist es wenn du das Jugendamt mit ins Boot holst oder dich erstmal vorab bei einem Anwalt für Familienrecht beraten lässt.<br />
    Wünsch dir alles Gute
    Antwort

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