Hi liebe Community! Mein Mann und ich sind vor kurzem Eltern geworden und meine Großmutter hat uns versprochen, dass wenn unsere kleine Familie komplett ist (also mit der Geburt unserer Tochter), dass sie uns dann ihr Haus vermacht und sie selbst in eine Art betreutes Wohnen umzieht. Das kommt uns echt gelegen, denn wir wohnen zurzeit noch zu Dritt in einer 65 m2 Wohnung und das ist echt eng!
Jetzt ist mir aber was eingefallen, und zwar die sogenannte Erbschaftssteuer. Greift die auch bei einer Schenkung? Oder nur im Todesfall?
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Greift die Erbschaftssteuer auch bei Schenkungen?
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Eintrag vom 12.11.2019 12:28Antwort
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Kommentar vom 12.11.2019 12:39Hey momily! Also ich kann dich da mal beruhigen, fürs Erste zumindest. Bei einer Schenkung gilt zwar die Erbschaftssteuer aber sie birgt oft Vorteile gegenüber einer „echten“ Erbschaft! Eigentlich ist die Erbschaftssteuer nämlich im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geregelt – deshalb gilt sie auch für Schenkungen.Antwort
Zu den Vorteilen: Bei der Schenkung muss nicht automatisch der Beschenkte die Steuer zahlen. Das kann auch der Schenker übernehmen. Wenn ihr also knapp bei Kasse seid, könnt ihr ja mal mit deiner Oma reden!
Zweitens gelten bei der Schenkung zusätzliche Regelungen für die Freibeträge. Und das ist der entscheidende Punkt, wenn es um die Frage Schenkung oder Erbschaft geht. Aber das wäre jetzt zu kompliziert, um dir das alles zu erklären. Schau mal [url=https://www.gevestor.de/details/erbschaftssteuer-665807.html]da[/url] vorbei, da findest du alles, was du zum Thema Schenkung und Erbschaftssteuer wissen musst!
Viel Glück im neuen Heim!
LG