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Mit der Höhe unzufrieden
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Eintrag vom 26.04.2026 17:29Mein Ex-Angestellter ist mit seiner für mich hohen Abfindung nicht zufrieden. Dabei habe ich mich strikt an die Vorgaben aus dem Internet gehalten. Aber wahrscheinlich sollte ich es doch nochmal von einem Anwalt gegenchecken lassen, oder?Antwort
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Kommentar vom 26.04.2026 23:38Was für eine schwierige Situation. In geschäftlichen Dingen habe ich immer auf einen Spezialisten für Arbeitsrecht Dachau vertraut. Klar findet man korrekte Angaben im Netz, aber zum Beispiel Herr Schmid von https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/ betreut in seiner Funktion als Fachanwalt nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer. Das ist aber nur eines seiner Spezialgebiete. Er hat auch eine Zulassung für das Oberlandesgericht in München, falls nötig.Antwort
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Kommentar vom 15.10.2026 08:18Auf Online-Rechner sollte man sich bei Arbeitsrecht nie blind verlassen. Hast du die Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Abwicklungsvereinbarung schriftlich festgehalten?Antwort
Wichtig ist nämlich eine Abgeltungsklausel, dass damit alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Wenn du das Geld einfach so überwiesen hast ohne rechtssichere Vereinbarung, könnte er theoretisch trotzdem noch klagen. Genau deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, um das einmalig sauber aufzusetzen.
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