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Vaterschaftsanerkennung
Habe ein 6 Monate altes Baby und wir haben den Vater verlassen weil dieser mit der dealerei nicht aufhören wollte,habe das alleinige Sorgerecht und frage mich was es bringt und ob es sinnvoll wäre den Vater anzugeben,viel verdient er nicht und ich kriege leider Hartz,denn wenn ich ihn angebe hat er doch ein sogennantes "Umgangsrecht" und mache ich mich Strafbar wenn ich ihn nicht angebe und es würde rauskommen?Wer kann mir bitte dazu was schreiben?
von danysahne00 / 04.02.2007 22:38
Magazin-Links zum Thema:
hallo danysahne! du kannst ja dann immernoch sagen, dass du es nicht wirklich gewusst hast; oder dass du von diesem mann nix weiter wusstest/ weisst... und zum umgangsrecht: will der vater das denn? denn wenn nein: dann kannst du ihn ja angeben... wenn ja: dann kann er es sich einklagen - und bekommt es doch; ob du ihn nun angibst oder nicht. oder du klagst dann wieder ein umgangsverbot wg. der dealerei und so ein (das sorgerecht hättest du ja eh erstmal allein)... gruss peggy
von Peggy / 05.02.2007 17:09
Hallo Peggy;schön das du geantwortet hast.Heißt das er hat in jedem Fall ein Umgangsrecht?er meldet sich nicht und fragt auch nicht nach der kleinen da möcht ich nicht das er irgrndwann später kommt wenn das gröbste gemacht ist und sich die kleine schnappt und ihr was vom Geier erzählt,von wegen ich hätts ihm verboten aber warum? Es ist sogar leider dazu gekommen das ich ihn deswegen angezeigt hab aber es ist eingestellt worden,das tut mir auch so leid aber ich mußte das zu unserem schutz machen haben aber verloren.Er mach jetzt das dicke Geld und verzichtet sogar auf Tochter.Er weiß sicherlich noch gar nicht das es ein Umgangsrecht gibt aber ich möcht ihm einfach vorraus sein,ich hab nix in der Hand warum ich ihm den Umgang verwähre,leider.
von danysahne00 / 05.02.2007 19:10
Hallo Peggy;schön das du geantwortet hast.Heißt das er hat in jedem Fall ein Umgangsrecht?er meldet sich nicht und fragt auch nicht nach der kleinen da möcht ich nicht das er irgrndwann später kommt wenn das gröbste gemacht ist und sich die kleine schnappt und ihr was vom Geier erzählt,von wegen ich hätts ihm verboten aber warum? Es ist sogar leider dazu gekommen das ich ihn deswegen angezeigt hab aber es ist eingestellt worden,das tut mir auch so leid aber ich mußte das zu unserem schutz machen haben aber verloren.Er mach jetzt das dicke Geld und verzichtet sogar auf Tochter.Er weiß sicherlich noch gar nicht das es ein Umgangsrecht gibt aber ich möcht ihm einfach vorraus sein,ich hab nix in der Hand warum ich ihm den Umgang verwähre,leider.
von danysahne00 / 05.02.2007 19:10
hallo danysahne! natürlich kann er ein umgangsrecht fordern; das recht steht jedem vater zu... da bräuchtest du dann schon trifftige gründe vor gericht, damit ihm das verwehrt würde. gruss peggy
von Peggy / 08.02.2007 13:16
Hallo Dany+Sahne, ich meine, du machst dich leider sogar strafbar wenn du den Vater absichtlich verheimlichst. Schau mal auf der Seite http://www.lilienkelch.de nach, Das ist ne super Seite für Alleinerziehende und da gibt es jede Menge Fachleute oder erfahrene Alleinerziehende die dir da sicherlich ne Menge Tips geben können. LG, tina
von / 09.02.2007 20:11
