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Themenbereich: Ernährung in der Schwangerschaft

Ich bin in der 30. SSW und nehme täglich 400 I.E.Vitamin E ...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Ich bin in der 30. SSW und nehme täglich 400 I.E.Vitamin E ein. Da
Vitamin E das Blut ja dünnflüssiger macht, ist meine Frage, ob dadurch
auch erhöhte Blutverluste wärend der Geburt eintreten können. Sollte
ich das Vitamin einige Zeit vor dem Termin absetzen, und wenn ja, wie
lange vorher?

Frage vom 18.02.2000

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Leider schreiben Sie nicht, ob Sie das Vitamin E vom Arzt aufgrund
medizinischer Indikation bekommen haben, oder ob Sie es als Prophylaxe für
irgend etwas nehmen. Mir war bis jetzt keine Schwangere bekannt, die dieses
Vitamin nimmt, da das Vitamin E kaum nachweisbare Wirkungen hat und
normalerweise dem Körper durch Pflanzenöle und grünes Gemüse ausreichend
zugeführt wird.
Hebammen empfehlen z.B. für die Dammassage Weizenkeimöl, da in diesem Öl
reichlich Vitamin E enthalten ist und damit das Gewebe elastisch macht, wenn
es lokal aufgetragen wird. Ich könnte mir vorstellen, daß Sie diesen Effekt
damit erreichen wollten, habe aber, wie gesagt, niemand gehört, der es oral
eingenommen und dadurch Erfahrungen gesammelt hat.
Weiterhin habe ich nicht gelernt, daß Vitamin E blutverdünnend ist, ich habe
es auch in keinem meiner Bücher so gelesen und auch ein befreundeter Arzt
wußte dies nicht. Insofern kann ich Ihnen die Frage, ob Sie das Vitamin E
vor der Geburt absetzen sollten, leider nicht beantworten, denn wäre es
wirklich blutverdünnend, könnte es tatsächlich zu größeren Blutverlusten
kommen. Es wäre sinnvoll, denke ich, wenn Sie mit Ihrem Frauenarzt über
dieses Thema sprechen würden. Wenn er der Meinung ist, daß Sie es vor der
Geburt absetzen sollten, dann können Sie immer noch natürliches Vitamin E
mit der Nahrung aufnehmen, denn es ist wie oben bereits genannt in
Pflanzenölen und grünem Gemüse enthalten. Ich fände es sehr interessant,
über dieses Thema noch einmal von Ihnen zu hören, wenn Sie mit dem Arzt
Rücksprache gehalten haben.

Antwort vom 22.02.2000


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