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Themenbereich: Schlafen

Mein Sohn, 6 1/2 Monate hatte als er genau 3 Monate alt war...

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Mein Sohn, 6 1/2 Monate hatte als er genau 3 Monate alt war nachts 10-11 Stunden durchgeschlafen ohne eine Milchmahlzeit zwischendurch. Sei ca. 1 1/2 Monaten kommt er morgens zwischen 4.30 und 6.00 und meckert bis ich ihn stille. Danach schlaeft er wieder ein bis ca. 07.00 oder 07.30 Uhr.
Am Abend bringe ich ihn 20.00 zu Bett und stille ihn. Er trinkt aber immer nur von einer Seite und will dann nichts mehr. Ich habe ihm auch schon 22.00 Uhr nochmals gegeben und trotsdem erwacht er morgens. Wie kann ich ihn wieder 10-11 Stunden durchschlafen lassen? Am Tag schlaeft er 2 oder 3 mal eine halbe Stunde ueber den Tag verteilt. Zufuettern tue ich seit ca. 2 Wochen. Vielen danl im Vorraus.

Frage vom 27.06.2000

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Wahrscheinlich macht Ihr Sohn zur Zeit einen Wachstumsschub durch, und wacht daher in der Nacht noch einmal auf um gestillt zu werden. Daher wird sich diese morgendliche Stillmahlzeit wahrscheinlich in einigen Tagen wieder gegeben haben. Normalerweise schlafen Kinder in diesem Alter insgesamt etwa 14 Stunden, wobei sich der Schlaf auf einen Nachtschlaf von ca. 11 Stunden und zwei Tagesschläfchen verteilt. Da Ihr Sohn nur auf insgesamt 12 bis 13 Stunden Schlaf kommt, kann das nächtliche Wachsein bei Ihrem Sohn nicht in einer mangelnden Müdigkeit begründet liegen, sondern er hat wahrscheinlich wirklich Hunger. Damit Sie diese Stillmahlzeit dennoch in den Griff kriegen können, kann Ihnen vielleicht das Buch „Jedes Kind kann schlafen lernen“ von Kast-Zahn und Morgenroth mit einigen Ideen weiterhelfen. Hier wird ein regelrechter Behandlungsplan aufgezeichnet, damit die Kinder das alleine ein- und durchschlafen lernen können. Ihnen wird auch gezeigt, wie Sie versuchen können, die Stillmahlzeit immer mehr nach hinten zu ziehen, bis dass Sie dann erst um sieben Uhr – kurz vor dem eigentlichen Aufstehen Ihren Sohn stillen müssen.

Antwort vom 29.06.2000


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