Anspruch auf Hebammenhilfe
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Frage vom 28.09.2004
die Vorsorgen werden im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien übernommen, also genauso oft wie durch den FA. In den ersten Monaten alle vier Wochen, die letzten zwei Monate alle 2 Wochen. Wenn irgendetwas besonderes vorliegt auch häufiger. Bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen haben Sie Anspruch auf zusätzliche Termine. In der Nachsorge sind bis zum 10. Tag tägliche Termine vorgesehen, danach bis zum Ablauf von acht Wochen noch 18 Termine. Meistens sind jedoch nicht alle davon notwendig. Nach Ablauf von acht Wochen ist auf ärztliche Verordnung noch weitere Betreuung möglich. Ohne ärztliches Attest stehen Ihnen noch zwei telefonische und zwei persönliche Terimne im Zusammenhang mit Stillschwierigkeiten zu. Der ganze "Anspruch" wird selten ausgeschöpft. Alles Gute, Monika
Antwort vom 28.09.2004