Schonen bei leicht geöffnetem Muttermund in der zehnten Woche?
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erstmal muss ich sagen, dass eure Seite echt super ist. Jetzt habe ich selbst eine Frage. Ich war gestern bei der Frauenärztin. Laut Berechnung müsste ich 10+0 sein, das Kind ist aber nur 9+2 groß. Die Ärztin meinte, das sei aber wohl noch ok. Außerdem hat sie Herztöne gesehen (die ich leider irgendwie nie erkennen kann) und Kindsbewegungen waren zu sehen. Allerdings hat sie gesagt, dass der Muttermund ganz leicht geöffnet sei (Fingerspitzenbreit). Bei einer ersten Schwangerschaft und ohne vorangegangene OPs sei dies wohl ungewöhnlich. Jetzt bin ich sehr verunsichert. Ist das denn sehr gefährlich? Muss ich mit einer Fehlgeburt rechnen? Sie hat nicht gesagt, dass ich mich irgendwie schonen müsste, nur auf meine Frage nach GV meinte sie, dass wir darauf lieber verzichten sollten. Mein nächster Termin ist erst am 5.4. und die FÄ ist ab heute für zwei Wochen in Urlaub, deshalb würde ich mich freuen, wenn ich von euch eine schnelle Antwort bekommen würde. Ist das mit dem Muttermund in der 1. Schwangerschaft sehr schlimm und muss ich was beachten (gehe übermorgen mit meiner Schulklasse auf einen Ausflug, wo eine 1. stündl. Wanderung geplant ist). Vielen Dank im Voraus.
Frage vom 06.03.2007
eine Ferndiagnose ist sehr schwierig. normalerweise ist der mutermund in dieser Scwangerschaftsphase zu. wenn die Gynäkologin Ihnen vom GV abegeraten hat, würde ich das zunächst auch befolgen. Eine Möglichkeit wäre , eine freie Hebamme an ihrem Wohnort anzurufen und Sich zuhause von ihr beraten und untersuchen zu lassen. Eine zweite Meinung ist sicherlich sinnvoll. Was mir wichtig erscheint, ist auf Ihr Körpergefühl zu achten und auch leichte Symptome von Anstrengung wahrzunehmen. Eine einstündige Wanderung kann völlig in Ordnung sein ,wenn es Sie nicht anstrengt, kann aber auch zuviel sein. Gönnen Sie Ihrem Körper ausreichend Ruhe und gutes Essen. Wenn Es zu anstrengend wird, lassen Sie sich krankschreiben. Mir erscheint die Sache nicht so tragisch, sonst würde man Sie kurzfristiger einbestellen und krankschreiben.
Machen Sie von Ihrem Recht auf Hebammenhilfe in der Schwangerschaft Gebrauch.
K. Lauffs
Antwort vom 06.03.2007