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Themenbereich: Recht & Rat

Welcher Arbeitsplatz ist gemäß Mutterschutz zumutbar?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes Hebammen-Team,
zum ersten finde ich die Seite babyclub.de super. Man kann sich mit Gleichgesinnten unterhalten und erfahrungen austauschen. Ein dickes Lob für diese seite.
noch bin ich nicht schwanger, würde es aber gerne werden. Die Frage richtet sich zum Thema Mutterschutzgesetz.
Ich arbeite in einem Schwimmbad und bin während der Arbeit Wärme in der schwimmhalle mit ziemlich hoher luftfeuchtigkeit ausgesetzt. Außerdem haben wir chemische Tropfen mit denen wir die Wasserqualität überprüfen.Die Technischen Arbeiten nicht zu vergessen. Das beinhaltet Chlorflaschen wechsel, Laugen und Säure kanister wechseln und schwer heben. Die Fliesen am Boden sind eigentlich immer naß und mit Badeschlappen besteht die Gefahr, dass man leicht ausrutschen kann. Außerdem habe ich manchmal Saunadienst mit 6 Aufgüssen am Tag. Wenn ich richtig informiert bin, müsste mir der chef einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, zB an der kasse. Bei uns an der kasse kann es passieren das es ziemlich zugig ist.
Wäre das zumutbar?

Frage vom 07.10.2008

Das MuSchG macht recht genaue Vorschriften, was Chemikalien und Arbeitssicherheit betrifft (Gesetzestext können Sie unter www.gesetze-im-netz.de einsehen od auch als Broschüre bestellen). Vermutlich sind Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber nicht die erste Kollegin, die schwanger wird - daher gibt es bestimmt Richtlinien, die über die reinen Mutterschutzbestimmungen hinausgehen. Auf jeden Fall bekommen Sie von Ihrem Betriebsrat Auskunft (die haben auch Schweigepflicht - vermutlich wollen ie nicht, dass im Betrieb bekannt wird, dass Sie einen Kinderwunsch mit sich herumtragen...). Was die zugige Kasse angeht, würde das evtl im Einzelfall geprüft werden - zunächst durch Vorgesetzten und Betriebsrat und im Zweifel für das dafür zuständige Gewerbeaufsichtsamt. An diese Stelle können Sie sich jederzeit wenden, wenn Sie Fragen zum Mutterschutz an Ihrem Arbeitsplatz haben.
Danke für Ihr Lob - vielleicht können Sie uns ja noch öfter brauchen ;-)!

Antwort vom 07.10.2008


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