Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hebamme?
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Frage vom 02.01.2013
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann können Sie einfach eine Hebamme kontaktieren und das in Anspruch nehmen, was Sie möchten und was angeboten wird. Kostenpflichtig kann sein: die Teilnahme des Partners am Geburtsvorbereitungskurs (erstatten aber auch manche Kassen dem Partner), Bereitschaftspauschale, wenn Sie eine außerklinische Geburt wünschen oder eine Beleghebamme zur Geburt dabei haben möchten, Akupunktur und Yoga (wird auch von manchen Kassen erstattet).
Vor Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen wird Ihre Hebamme Sie informieren, so dass Sie dann entscheiden können, ob Sie den kostenpflichtigen Kurs buchen/die Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Liebe Grüße, Monika Selow, Hebamme
Antwort vom 04.01.2013