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Themenbereich: Stillen

Stillen und nächtliche berufliche Abwesenheit

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich bin momentan in Elternzeit. Mein Sohn wird ab Oktober, wenn er ein Jahr alt ist, tagsüber zu einer Tagesmutter gehen. Ich bin dann wieder Vollzeit beschäftigt. Ich arbeite im Außendienst, so dass ich auch hin und wieder durch Fortbildungen oder Meetings übernachten müsste. Allerdings stille ich meinen Sohn abends zum ins Bett bringen und auch nachts zum beruhigen, so wie morgens als erste Mahlzeit. Dies ließe sich mit den Geschäftsreisen nicht vereinbaren. Habe ich ein Recht darauf, mich davon aus dem Grunde freistellen zu lassen? Gibt es dazu Urteile?
Beste Grüße

Frage vom 30.08.2016

Hallo!
Laut Mutterschutzgesetz sind Stillenden Frauen Stillpausen einzuräumen. Den Text des Gesetzes finden Sie unter folgendem Link:
www.gesetze-im-internet.de/muschg/__7.html
Auch die Arbeitszeitbegrenzungen gelten für Stillende Frauen, so dass keine Nachtarbeit verlangt werden kann. An Dienstreisen müssen Schwangere daher nicht teilnehmen.
Manche Arbeitgeber regeln es so, dass sie die Stillende Frau von der Dienstreise freistellen, andere übernehmen die Kosten für eine Begleitperson, die das Kind außerhalb der Stillpausen versorgt.
Sinnvoll wäre, wenn Sie Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie noch Stillen und mit ihm gemeinsam einen Lösungsweg suchen. Eventuell kann auch der Betriebsrat unterstützen. Wenn es keine Einigung gibt, können Sie sich an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wenden, die Sie unter folgendem Link erreichen:
https://www.baua.de/de/_Service/Kontakt/Kontaktformular.html
Diese wird Ihnen zumindest die zuständige Landesbehörde nennen können.

Was Urteile betrifft, ist es etwas schwierig, da es welche gibt, die die Rechte aus der Stillzeitauf bezahlte Pausen oder finanziellen Ausgleich nur für das erste Lebensjahr anerkannt haben. Da es in Ihrem Fall jedoch nicht um Pausen, sondern um nächtliche Abwesenheit geht, ist das nicht so ohne weiteres anwendbar.
So könnte es sein, dass ein Arbeitsgericht durchaus nächtliches Stillen auch bis zu einem viel späteren Zeitpunkt für angemessen hält, da die Verhnderung des Stillens ja einen Eingriff in die Freizeit darstellen würde, im Gegensatz zu den Stillpausen in der Arbeitszeit und auch die Versorgung des Kindes bei einer Tagesmutter zwar möglich ist, nicht jedoch bei einer "Nachtmutter".
Sinnvoll wäre auf jeden Fall erst mal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Sie sollten auch versuchen die Verkürzung der Tagesarbeitszeit in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Stillen. Eine Zusammenfassung der Regelungen finden Sie hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/diesen-schutz-geniessen-sie-als-stillende-mutter/

Alles Gute, Inken Hesse und Monika Selow, Hebammen

Antwort vom 02.09.2016


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