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Wieviel darf ich während Elternzeit ohne Elterngeldbezug arbeiten und verdienen?

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  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Eintrag vom 07.11.2011 11:23
    Hallo ihr Lieben,

    ich habe mal eine Frage an euch und hoffe ich kann sie verständlich formulieren.
    Derzeit bin ich noch in Elternzeit, bekomme aber seit August kein Elterngeld mehr. Mein Arbeitgeber kann mich momentan noch nicht wieder beschäftigen, da die Arbeit fehlt.

    Jetzt hab ich mir schon sehr viele Gedanken darüber gemacht mich nebenbei selbstständig zu machen.
    Die formellen Sachen mit Ämtergängen etc. habe ich bereits abgeklärt, aber irgendwie kann mir auf meine Frage niemand so richtig eine Antwort geben und ich hoffe hier jemanden zu finden der sich auch auskennt.

    Also zu meiner Frage: Wieviel darf ich also während der Elternzeit ohne Elterngeldbezug verdienen und arbeiten um mich nicht privatversichern zu müssen?
    Momentan zahle ich ja nichts in Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung...und bin weiterhin pflichtversichert.
    Darf ich also nur bis zu einer Grenze von 400€ verdienen?
    Ich hoffe meine Frage war verständlich gestellt!

    Danke schon mal für eure Hilfe! Es wäre echt super, wenn mir das jemand genauer erklären könnte.
    Antwort
  • Profilfoto  DelalaMin
    Kommentar vom 31.05.2012 11:39
    Laut Artikel von focus.de, darf man bis zu 30 Stunden pro Woche auch während der kindbedingten Auszeit arbeiten, ohne den Bonus zu gefährden. Man erhält dann allerdings nur 65 % der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und dem Einkommen vor der Geburt.
    Um das System noch ein wenig komplizierter zu machen, werden als „Einkommen vor der Geburt“ maximal 2700 Euro berücksichtigt – auch wenn Mutter oder Vater mehr verdient haben. Wer den Artikel „Wie viel dürfen Eltern nebenher verdienen?“ weiter lesen möchte hier der Link: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternzeit-wie-viel-duerfen-eltern-nebenher-verdienen_aid_302210.html. Bei solchen ähnlichen Fragen empfiehlt sich auch ein Blick auf die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 31.05.2012 12:02
    Meine Frage bezog sich ja auf etwas anderes.
    Ich bin zwar in Elternzeit und bekomme KEIN Elterngeld mehr.
    Es hatte was damit zu tun, wieviel ich während der Elternzeit verdienen darf, um weiterhin beitragsfrei bei der Krankenkasse pflichtversichert zu bleiben. Ich wollte mich nämlich nebenberuflich selbständig machen, was ich in der Zwischenzeit auch gemacht habe und die Frage bezüglich des Einkommens habe ich auch geklärt.

    Trotzdem danke für deine Antwort!
    Antwort
  • Profilfoto  Babyglueck2
    Kommentar vom 31.05.2012 13:20
    Das weiß ich leider nicht! Ich würde an deiner Stelle einfach direkt bei deiner Krankenkasse anrufen und mich direkt vorort informieren. Nacher sagen wir dir hier Forum etwas falsches. Aber, wenn du dich informiert hast wäre es super nett von dir, wenn du die Information direkt weiterleitest.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 31.05.2012 14:34
    Wie gesagt: ich hab inzwischen alles geklärt ;).
    Ich darf mit der selbstständigen Tätigkeit 365€ im Monat verdienen. Das variiert aber auch von Krankenkasse zu Krankenkasse.
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 31.05.2012 14:36
    Das läuft dann als Nebenerwerb, denn hauptberuflich bin ich immer noch angestellte in Elternzeit.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.01.2013 23:44
    Am Besten du gehst mal zu einen Steuerberater oder lässt dir das genau ausrechnen.
    Antwort

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