Hallöchen!
Ich, der Papa unseres kleinen Wunders, möchte gerne Elterngeld beantragen. Ich bin jedoch ein wenig verwirrt und hoffe hier auf Hilfe.
Unser Kind ist Ende Mai 2018 geboren worden. Meine Frau ist seitdem Zuhause und hat Elterngeld Plus für 2 Jahre beantragt.
Hier wurde uns erklärt, wir müssten im Antrag für meine Frau die Monate 1-22 ankreuzen. Gesagt, getan. Der Antrag ist damals gestattet worden und alles ist gut.
Wieso sie nicht von 1-24 Monate angeben soll, habe ich bis heute nicht ganz verstanden. Hat das etwas mit dem Mutterschutzgeld zutun, welche 8 Wochen (also 2 Monate) gezahlt wurde?
Aber darum geht es hier gar nicht. Wie gesagt, ich würde gerne ebenfalls für 2 Monate Elterngeld geantragen wollen. Die Elternzeit kann ich, wenn ich richtig informiert bin, bis zum 14 Lebensmonat nehmen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich dies schon zur Geburt entsprechend bekannt gegeben, dass ich mit dem Tag des ersten Geburtstages meines Kindes für 2 Monate Zuhause bleibe. Dies wurde mir auch direkt bestätigt.
Nun möchte ich entsprechend das Elterngeld korrekt beantragen. Hier habe ich nun folgende Frage:
Ich muss im Antrag auf Elterngeld meine Kreuzchen bei den Monaten 13 und 14 machen. Soweit klar. Aber muss ich das beim Elterngeld Plus machen, oder beim Basis-Elterngeld?
Auch weiß ich noch, dass ich für meine Frau die letzten 12 Monatsgehälter vor Antritt des Mutterschutzes offenlegen musste. Das werde ich sicherlich auch tun. Aber von welchem Zeitraum werden die bei mir benötigt? Ebenfalls seit dem Mutterschutz meiner Frau? Seit Geburts unseres Kindes? Seit Antragsstellung? Oder von wann an denn nun genau?
Wäre dankbar um Hilfe ;o)
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Verwirrung beim Elterngeldantrag - für den Vater
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Eintrag vom 22.01.2019 20:57Antwort
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