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Steuerklasse wechseln

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 11.01.2023 15:20
    Hallo Leute,

    ich hab mich hier mal angemeldet, weil ich echt unsicher bin und leider wenig Ahnung vom deutschen Steuerrecht habe.

    Unsere aktuelle Situation:
    Meine Frau und ich sind verheiratet und in Steuerklasse IV, wir hatten Anfang Dezember die Empfängnis und der errechnete Termin ist lt. Frauenarzt momentan der 25.08.

    Nun wollten wir die Steuerklasse wechseln (sie in III, ich in V) - wenn wir dies nun im Januar beantragen wird dies ja für Februar umgesetzt. Nun sind es von Februar bis Mutterschutz (dieser beginnt Mitte Juli) 6 Monate - wenn man den Juli mitrechnet?
    Ist dies noch Rechtzeitig um beim Elterngeld berücksichtig zu werden? Ich habe nachgelesen das bei gleich aufgeteilten Monaten (6 in IV und 6 in III) die "jüngste" Steuerklasse angenommen wird.
    Aber wird der Juli überhaut mitgerechnet?

    Sorry für meine Unwissendheit und schonmal vielen Dank für eure Hilfen! ☺

    Viele Grüße und allen einen schönen Tag
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.01.2023 09:18
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass der Antrag 7 Monate vor beginn des Mutterschutzes gestellt werden muss.

    Ich hab mir mal einen Artikel zum Thema Elterngeld durchgelesen und dort steht folgendes:

    Für die Beantragung muss die Mutter die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt, vorlegen.

    Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das für dich, dass der Juli nicht mitgerechnet wird oder?

    Schau mal hier findest du den Artikel: https://www.aktuell-verein.de/steuer-infos-zum-elterngeld/#beantragung
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 18.01.2023 16:10
    Na, und wie ging es weiter damit?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 13.04.2023 23:01
    Hier solltest du mal mit einem Steuerberater sprechen. So ein Gespräch ist in der Regel umsonst und sorgt für Aufklärung. Warum? Ich habe vor 2 Tagen erst gelesen, dass es eine Steuerreform geben soll, wie weit der Stand ist, keine Ahnung, aber das sollte heißen, dass Eheleute generell beide die Steuerklasse 4 bekommen, so wie es eben bei dir schon ist, bei mir im übrigen auch. Ein Steuerberater wie zum Beispiel die Kanzlei Radinger https://www.radinger.com/kanzlei/handelsblatt-deutschlands-beste-wirtschaftspruefer-2023/ kann dir da sicherlich mehr sagen und dir auch sagen, ob die Reform nur ein Gespräch ist oder ob man damit rechnen kann, denn dann würde sich der Wechsel eigentlich nicht lohnen.
    Antwort

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